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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2024-03-07

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-07

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP ist sich der Wirkung der Digitalisierung bewusst. Wir setzen uns ein für Kostendämpfung, und dabei spielt die Digitalisierung eine enorm wichtige Rolle. Wir möchten aber bei diesen zwei Differenzen helfen, eine Brücke zu bauen und auch den Fokus richtig einzustellen.

Zur ersten Differenz, zu Artikel 23a: Wir unterstützen die Mehrheit, das heisst den Beschluss des Ständerates bzw. den Entwurf des Bundesrates. Wir sind uns bewusst, dass dies eine gewisse Bevorzugung der Westschweizer Kantone bedeuten kann. Doch muss man sich auch bewusst sein, dass diese Kantone in der Vergangenheit ihre Verantwortung übernommen haben und eigenes Geld in die Stammgemeinschaften investiert haben. Der Bereich Gesundheit ist grundsätzlich Sache der Kantone, deshalb wollen wir das auch entsprechend berücksichtigen.

Der Fokus ist ganz klar, wir sprechen hier von einer Übergangsfinanzierung. Die grosse Revision des EPDG folgt noch. Das Ziel dieses Geschäftes ist, dass die Stammgemeinschaften überleben können. Wir möchten deshalb diese Brücke bauen und mit der Mehrheit diese Differenz bereinigen. Das Ziel bleibt, viele Dossiers zu eröffnen. Die Verhältnismässigkeit der Beiträge - wir sprechen von 30 Millionen Franken - im Verhältnis zum gesamten Markt lässt es zu, dass wir hier den Kantonen die Wahlfreiheit lassen. Wir möchten aber grundsätzlich den freien Markt nicht unterbinden. Es soll auch möglich sein, private Stammgemeinschaften weiterzuentwickeln. Hier möchten wir aber die Lücke schliessen.

Zur zweiten Differenz, zu Artikel 59abis: Da werden wir die Minderheit de Courten unterstützen. Grundsätzlich: Eine Verpflichtung der ambulanten Leistungserbringer ist sicher wichtig, aber es muss ja im ureigenen Interesse der Leistungserbringer sein, EPD zu eröffnen und auch zu pflegen. Schlussendlich geht es ja um die Patienten, und das sind auch die Kunden dieser Leistungserbringer. Damit die Behandlungen effizient und die Informationen und die Daten strukturiert abgelegt werden können - das ist unsere Überzeugung -, müssen die Leistungserbringer ein grundsätzliches Interesse haben.

Wenn man der Mehrheit folgt und viele Ausnahmen macht, mit Übergangsbestimmungen und einer Reduktion der Bussen, dann ist die Verpflichtung unserer Ansicht nach nicht mehr sehr wirksam. Auch hier möchten wir deshalb Hand bieten, die Lücke gegenüber dem Ständerat zu schliessen und dann in der grossen Revision die Gesamtbetrachtung zu machen.

Wir werden in der Schlussabstimmung auf jeden Fall zustimmen. Wir als Parlament haben eine Verantwortung, dass wir die Digitalisierung weiterbringen. Und noch einmal: Es geht um eine Übergangsfinanzierung. Deshalb werden wir am Schluss dem Geschäft zustimmen.