Lexipedia

Weichelt Manuela · Nationalrat · 2024-03-07

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2024-03-07

Wortprotokoll

Die Grüne Fraktion beantragt Ihnen bei Artikel 23a Absatz 3 des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier erneut, dem Ständerat und damit dem Bundesrat zu folgen. Neu kommt auch die Mehrheit Ihrer Kommission dem Ständerat und dem Bundesrat entgegen. Somit können wir wenigstens die erste Differenz zum Ständerat bereinigen. Der Antrag der Minderheit de Courten ist abzulehnen, da mit der Variante der Minderheit der administrative Aufwand bedeutend höher wäre und die Stammgemeinschaften in diesem Falle zusätzlich noch nachweisen müssten, dass der Kanton alle anderen auch finanziert.

Bei der zweiten Differenz, bei Artikel 59abis Absatz 1, unterstützt die Grüne Fraktion den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission. Die Kommission macht auch da einen Schritt auf den Ständerat zu. Gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit soll die Maximalbusse für ambulante Arztpraxen von 50[NB]000 auf 5000 Franken reduziert werden, wenn diese ihre Pflicht in Bezug auf das EPD verletzen.

Der Ständerat möchte weiterhin keine Pflicht für ambulante Leistungserbringende, das Patientendossier zu nutzen. De facto würde das heissen, dass weitere 30 Millionen Franken in der Hoffnung investiert würden, mehr Patientendossiers zu haben. Gemäss Ständerat sollen die ambulanten Leistungserbringer aber im Zusammenhang mit dieser Mehrinvestition nicht dazu verpflichtet werden, das EPD auch zu nutzen. Das ist doch einfach ein Witz - wir würden das Geld so zum Fenster hinauswerfen. Wenn wir investieren, dann muss es am anderen Ende auch genutzt werden. Eine Frist von drei Jahren bis zur Nutzung ist doch sehr, sehr grosszügig. Auch die Grüne Fraktion tendiert in der Schlussabstimmung dazu, die ganze Vorlage abzulehnen, wenn die Leistungserbringenden nicht wenigstens gemäss Beschluss des Nationalrates zur Nutzung verpflichtet werden.

Die Grüne Fraktion macht Ihnen also beliebt, bei der ersten Differenz dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen und bei der zweiten Differenz am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.