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Vietze Kris · Nationalrat · 2024-03-07

Vietze Kris · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-07

Wortprotokoll

In Ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit haben wir die Änderungen des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz beraten. Dabei geht es um die Ablösung der bekannten EO-Zettelwirtschaft durch ein standardisiertes Informatiksystem, mit dem Dienstleistende von Armee, Zivilschutz, Zivildienst und "Jugend und Sport" ihren Anspruch auf Erwerbsersatz online geltend machen können und der Bearbeitungsprozess automatisiert wird. Heute werden pro Jahr rund 590[NB]000 Formulare von Hand bearbeitet. Neu soll bei der Zentralen Ausgleichsstelle ein Informationssystem aufgebaut werden, das aus dem Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung finanziert ist. Die für die Bearbeitung der Anträge notwendigen Informationen sollen weitgehend automatisch über digitale Schnittstellen aus anderen Registern bezogen werden können. Die Datenqualität wird dadurch verbessert und die Dauer bis zur Auszahlung der Leistung verkürzt.

Die Digitalisierung der EO ist Teil des Aktionsplans der Strategie Digitale Schweiz. Sie gehört zum Katalog der Massnahmen, die das Ziel verfolgen, dass Bevölkerung und Wirtschaft ihre Behördengeschäfte effizient digital abwickeln können. In der Kommission unbestritten war die Tatsache, dass ein digitales Tool besser zu dieser jüngeren Gruppe von Menschen passt - es sind notabene alles jüngere Bürgerinnen und Bürger, die ihre Dienstpflicht erfüllen.

In der Kommission wollten wir wissen, welche finanziellen Auswirkungen die Änderung hat und wie sie die Abläufe bei den verschiedenen Beteiligten verändert. Wir haben die Verwaltung beauftragt, in einem Bericht detaillierte Informationen zu den Angaben aus der Botschaft zu liefern. Das Ergebnis der Schätzung zeigt, dass sich bei den Arbeitgebenden die Lohnkosten jährlich um rund 4,5 Millionen Franken reduzieren würden - konservativ geschätzt, auf der Basis eines Stundenlohns von 56 Franken. Bei den Ausgleichskassen würden die Kosten um den Betrag von rund 2,5 Millionen Franken sinken. Diesen Einsparungen stehen Investitionskosten für das IT-System von rund 5 Millionen Franken gegenüber.

Eine Minderheit Gutjahr beantragt Nichteintreten, weil befürchtet wird, der reale administrative Ablauf sei noch unklar und könne beeinflussen, ob der digitalisierte Prozess erfolgreich sei oder nicht, dass es also zu Mehrkosten kommen könnte. Die Anzahl der Meldungen und die Anzahl der Korrekturen und Nachforschungen, mit denen gerechnet wird, ist nach Ansicht der Minderheit zu tief. [PAGE 341]

Ihre Kommission hat den Entwurf des Bundesrates mit 16 zu 7 Stimmen gutgeheissen. Es gibt einerseits Einsparpotenzial aufseiten der Wirtschaft und der Behörden, andererseits werden junge Bürgerinnen und Bürger, die EO beziehen, weil sie ihre Dienstpflicht erfüllen, mit einem automatisierten Prozess belohnt.

Aus den verschiedenen dargelegten Gründen beantragt Ihnen Ihre Kommission, dieser Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz zuzustimmen.