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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2024-03-07

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-07

Wortprotokoll

Wir sind langsam in der Schlussrunde der Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier. Es gibt noch zwei Differenzen zum Ständerat, auf die ich gerne kurz eingehen werde.

Ihre Kommission hat gestern über Mittag getagt und diese beiden Differenzen beraten. Die Pièce de Résistance ist der Anschluss der Leistungserbringer an das EPD. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass es, wenn wir jetzt 30 Millionen Franken Steuergelder in das EPD investieren, wichtig ist, dass die Personen, die ein EPD haben oder ein EPD eröffnen, auch ihre Daten auf diesem EPD finden.

Ich persönlich habe seit einem Jahr ein EPD. Bei meinen Arztbesuchen - ich bin nicht viel beim Arzt - habe ich noch nie einen Leistungserbringer getroffen, der mir die Daten auf mein EPD laden konnte. Solange das der Fall ist, löst es [PAGE 339] natürlich Frustration aus, wenn man ein EPD eröffnet, aber dann keine Daten darauf findet.

Aus diesem Grund ist die Mehrheit Ihrer Kommission folgender Ansicht: Wenn man jetzt eine Übergangsfinanzierung beschliesst, ist es wichtig, dass man gleichzeitig den Beschluss fasst, dass die ambulanten Leistungserbringer auch Daten ins EPD laden müssen. Wir wollen diesen Aspekt aus der kommenden Revision vorziehen, um auch ein Zeichen zu setzen, dass das EPD nur funktioniert, wenn auch Daten darauf sind. Ansonsten ist es eine leere Hülle, in die viel Geld investiert wird. Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Leistungserbringer zu verpflichten, auch Daten für das EPD zu liefern.

Wir haben gegenüber der vorherigen Version nochmals eine Abschwächung bei den Bussen vorgenommen. Wir sehen vor, dass Leistungserbringer mit maximal fünf Angestellten tiefere Bussen bezahlen müssen. Aber es ist nun mal so: Wir müssen die Bussen im Gesetz regeln. Es liest sich vielleicht wie eine Drohung, aber die Bussen müssen eine Gesetzesgrundlage haben. Der Bundesrat kann dies nicht auf Verordnungsstufe regeln. Deshalb haben wir das reingeschrieben. Das ist auch in der grossen Revision so geplant; wir haben auch das vorgezogen.

Ich komme nun zur zweiten Differenz, zu Artikel 23a Absatz 3. Hier beantragen wir Ihnen, dem Ständerat zu folgen. Es geht darum, ob die Kantone alle Stammgemeinschaften gleichberechtigt mitfinanzieren müssen oder ob sie, wie heute schon, auswählen dürfen, welche Stammgemeinschaft sie in welchem Umfang finanzieren wollen. Die Kommission beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, dass wir der Version des Bundesrates und somit des Ständerates folgen, dass die Kantone weiterhin die Freiheit haben, auszuwählen, welche Stammgemeinschaft sie finanzieren wollen und welche nicht, dass sie also nicht alle finanzieren müssen, um Bundesgeld zu erhalten.

Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

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