Schwander Pirmin · Ständerat · 2024-03-07
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-07
Wortprotokoll
Die fünf gleichlautenden Motionen hat der Nationalrat am 28.[NB]September 2023 mit 123 zu 54 Stimmen angenommen. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat sie an ihrer Sitzung vom 8.[NB]Januar 2024 vorgeprüft.
Wenn wir den Motionstext und die Begründung anschauen, dann sehen wir, dass die Motionen eigentlich zwei Themenkreise beinhalten: erstens Vorantreiben und Mitarbeit an einem internationalen Reparationsmechanismus zugunsten eines völkerrechtswidrig angegriffenen Staates und zulasten des kriegführenden Aggressors; zweitens Klärung der völkerrechtlichen Grundlagen in internationaler Koordination, ob und wie Staatsvermögen - dazu gehören auch die Gelder der Zentralbanken - beschlagnahmt und an einen völkerrechtswidrig angegriffenen Staat überwiesen werden können. Staatsvermögen ist heute durch das UNO-Übereinkommen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit sowie durch das Europäische Übereinkommen über Staatenimmunität grösstmöglich geschützt. Nach der Motionärin und den Motionären soll die Schweiz einen substanziellen Beitrag leisten, dass diese zwei von den Motionen erfassten Themen international erfolgreich diskutiert, aber auch umgesetzt werden können.
Der Bundesrat verweist in seiner schriftlichen Stellungnahme auf seine enormen Anstrengungen in diesen zwei genannten Bereichen. An der Sitzung vom 8.[NB]Januar hat die Verwaltung dann nochmals bestätigt, dass sich die Schweiz auf internationaler Ebene bereits sehr aktiv an den Diskussionen über die Erstellung eines Schadensregisters in der Ukraine und über den Reparationsmechanismus bzw. den Kompensationsmechanismus beteiligt. Trotzdem empfiehlt der Bundesrat die Annahme der gleichlautenden Motionen.
Ihre Kommission für Rechtsfragen begrüsst das internationale Engagement der Schweiz für die Erarbeitung von Lösungen in der Frage möglicher Reparationszahlungen, welche sowohl zielführend als auch völkerrechtskonform - ich betone: völkerrechtskonform - sind. Die Mehrheit der Kommission nimmt daher zur Kenntnis, dass der Bundesrat in den Themenbereichen der Motionen bereits sehr aktiv ist. Deshalb findet sie, dass keine Motion nachgeliefert werden muss. Wenn der Bundesrat und die Verwaltung schon aktiv sind, wird normalerweise keine Motion eingereicht. Es ist daher für die Mehrheit der Kommission nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat die Motionen zur Annahme empfiehlt, obwohl er in den Themenbereichen der Motionen bereits sehr aktiv ist. Normalerweise beantragt der Bundesrat in solchen Fällen die Ablehnung der Motion.
Die Minderheit möchte dagegen mit der Zustimmung zu den Motionen ein klares Zeichen vonseiten des Parlamentes setzen und den Bundesrat in seinen Bemühungen unterstützen; der Minderheitssprecher wird ja dann auf die Positionen der Minderheit noch eingehen, ich gehe jetzt nicht separat auf diese ein.
Der Mehrheit der Kommission geht es aber auch noch um die materielle Frage. Staatliches Vermögen ist durch die vom Völkerrecht garantierte Staatenimmunität geschützt. Staatsvermögen, dazu gehören unter anderem auch die Zentralbankgelder, darf nach den heute geltenden völkerrechtlichen Grundlagen und nach der schweizerischen Rechtspraxis nicht beschlagnahmt und zugunsten eines Drittstaates eingezogen werden. Es steht dem neutralen Kleinstaat Schweiz und der Reputation der Schweiz nach der Mehrheit der Kommission schlecht an, Massnahmen zu diskutieren und zu ergreifen, um völkerrechtswidrige Zustände mit völkerrechtswidrigen Massnahmen zu beheben. Für die Beschlagnahmung und Einziehung von Staatsvermögen müsste ein neues Völkerrecht geschaffen werden.
Für die Reputation der neutralen Schweiz ist es nicht förderlich, ein neues Völkerrecht zu fordern. Denn in der Botschaft über die Genehmigung und Umsetzung des UNO-Übereinkommens über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit schreibt der Bundesrat selbst: "Da sich zahlreiche internationale Konferenzen und Organisationen im Hoheitsgebiet der Schweiz niedergelassen haben, hat unser Land ein besonderes Interesse an der Rechtssicherheit, die durch eine weltweit anwendbare Regelung über staatliche Immunitäten erzielt wird. Durch die Ratifizierung des Übereinkommens sichert sich unser Land optimale Bedingungen für seine Beziehungen mit den anderen Staaten."
Aussenpolitik ist zudem Sache und Aufgabe des Bundesrates. Er ist denn auch in den von den Motionen aufgegriffenen Themen sehr aktiv. Es ist unbestritten, dass das staatliche Vermögen durch die vom Völkerrecht garantierte Staatenimmunität geschützt ist. Daher erachtet es die Mehrheit der Kommission als nicht förderlich, proaktiv und international eine Verwässerung und Aufweichung der völkerrechtlich garantierten Immunität der Staaten und ihres Vermögens zu fordern, und schon gar nicht, ein neues Völkerrecht zu fordern.
Ihre Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 7 zu 5 Stimmen, die Motionen abzulehnen.