Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2003-05-06
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-05-06
Wortprotokoll
Ich habe Sie in der ersten Beratung dieser Gesetzesrevision bereits darauf hingewiesen, dass die Beiträge von 7,8 Prozent der Selbstständigerwerbenden eben nicht einem freundlichen Entgegenkommen der früheren Gesetzgeber entsprechen, sondern einer Berechnung, welche diesen Satz rechtfertigt. Ich gehe hier mit Herrn Rechsteiner Rudolf nicht einig, dass der Satz bei 7,9 oder 8,1 Prozent liegen soll; sonst lege ich ihm die Rechnung, die in meinem Fall zutrifft, einmal vor. Ich kann Ihnen sagen, dass in meinem Fall der Satz noch tiefer sein müsste. Der Selbstständigerwerbende hat verschiedene Risiken, welche für den Arbeitnehmer durch Arbeitgeberleistungen abgedeckt sind, von seinem anrechenbaren Lohn zu begleichen, wenn er dafür keine Versicherung abschliesst. In diesem Fall hat er von seinem anrechenbaren Lohn ohne Abzüge die AHV-Beiträge zu bezahlen. Die Ausgangslage für diese Berechnung ist für den Selbstständigerwerbenden ganz anders als für den Arbeitnehmer.
Es ist kein Zufall, dass in den Siebzigerjahren der Unterschied zwischen dem Satz für die Selbstständigerwerbenden und dem Satz für die Arbeitnehmer noch wesentlich grösser war. Er wurde erst etwa 1975 angehoben. Aber auch damals war die Begründung dieser rechnerischen Anhebung sehr umstritten. Ich glaube, es ist ganz klar: Es kann nicht um den politischen Kompromiss gehen, hier 7,9 [PAGE 595] Prozent zuzustimmen, sondern es ist eine rechnerische Frage. Es geht auch darum, hier einen Teil der Bevölkerung, der durch seine Selbstständigkeit Eigenverantwortung trägt, nicht mit höheren Versicherungsbeiträgen zu bestrafen, vor allem auch, weil dies völlig unbegründet wäre.
Ich möchte Sie also bitten, der Mehrheit zuzustimmen.