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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2024-03-07

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-07

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP tritt auf dieses Geschäft ein, folgt der Mehrheit und wird der Vorlage schlussendlich zustimmen. Dafür gibt es mehrere Gründe. Erlauben Sie mir kurz, einige zu erläutern. Zuerst zum Grundsatz: Die Mitte ist sich der sozialpolitischen Bedeutung der Wohlfahrtsfonds bewusst. Aus diesem Grund unterstützt sie die beantragte Ergänzung bei Artikel 89a Absatz 8 Ziffer 4 ZGB und auch die Änderung im Schlusstitel Artikel 6cbis.

Wir sind der Meinung, dass die aktuelle Praxis bezüglich der Ausrichtung von Leistungen dieser Fonds aus heutiger Sicht zu restriktiv ist und in zu hohem Masse von der Auslegung der Aufsichtsbehörde abhängt. Wir begrüssen es deshalb, dass rechtliche Klarheit geschaffen und den verantwortlichen Organen ein etwas grösserer Spielraum gewährt wird. Das entlastet in gewissen Teilen den Sozialstaat, mit Mitteln, die bereits vorhanden sind und - fast noch wichtiger - mit der neuen Möglichkeit, auch Leistungen zur Gesundheitsförderung und -prävention auszurichten. Damit können Gesundheitskosten indirekt vermieden werden. Sie wissen, das ist ein Kernanliegen der Mitte-Fraktion und ganz in unserem Sinne.

Wir wollen natürlich keine Verschiebung der bereits bestehenden gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers, z.[NB]B. im Bereich Aus- und Weiterbildung. Wir sehen aber sinnvolle und zweckbestimmte Leistungen, z.[NB]B. im Bereich Case-Management. Je besser ein Fall betreut wird, desto weniger wird er ein Langzeitfall, was wiederum zu weniger Leistungen aus der beruflichen Vorsorge führt. Und das ist ja die Basis der Wohlfahrtsfonds. Wir sind uns bewusst, dass die Aufnahme von Leistungen für Ausbildungszwecke, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die bereits erwähnte Gesundheitsförderung über die eigentliche Definition der beruflichen Vorsorge hinausgeht. Wir sind jedoch der Meinung, dass diese erweiterten Leistungen vertrauensvoll in die Verantwortung der Stiftungsräte gegeben werden können. Die Aufsicht und die Kontrolle obliegen nach wie vor der Stiftungsaufsicht.

Noch kurz zu den Steuern: Die aktuelle Steuerbefreiung der patronalen Wohlfahrtsfonds soll mit dem erweiterten Nebenzweck unseres Erachtens beibehalten werden. Basierend auf der Tatsache, dass auch die neuen Leistungen steuerpflichtige Leistungen beim Empfänger darstellen - ich verweise auf die Artikel 80, 81 und 83 BVG, welche auch im Zusatz erwähnt sind -, sind insgesamt leicht erhöhte Steuereinnahmen bei Bund, Kantonen und Gemeinden zu erwarten, jedoch nur im Umfang der ausbezahlten Leistungen des Wohlfahrtsfonds. Wenn die Arbeitgeber aufgrund des erweiterten Nebenzwecks massiv mehr Gelder an patronale Wohlfahrtsfonds zahlen würden - diese Einlagen sind ja bekanntlich bei den Steuern von Bund und Kantonen abzugsfähig -, könnten theoretisch tiefere Einkommenssteuern resultieren.

Zuerst müssen aber diese Gelder bei einem Arbeitgeber vorhanden sein oder von ihm erwirtschaftet werden. Und dann [PAGE 356] muss dieser Arbeitgeber auch noch bereit sein, fürsorglich zu handeln und diese Einzahlungen in den Wohlfahrtsfonds zu leisten, im klaren Wissen, dass diese Gelder, die er für Innovation, Investition oder Erweiterung seines Geschäftsbereichs verwenden könnte, dann nicht mehr für seine Unternehmung zur Verfügung stehen. Der Arbeitgeber ist sich also bewusst, dass er die Gelder im Wohlfahrtsfonds nicht mehr direkt anzapfen kann. Diese Unwägbarkeit bezüglich Steuerreduktionen oder Steuererhöhungen, wenn mehr Leistungen aus dem Fonds bezahlt werden können, kann unseres Erachtens, in Anbetracht der konkreten und zielgerichteten Definition des Nebenzwecks, akzeptiert werden. Das Ziel, die Gelder aus dem Fonds dort einzusetzen, wo sie wirklich nützen und helfen können, bleibt, und das unterstützen wir.

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP tritt auf die Vorlage ein, folgt in der Detailberatung der Mehrheit und wird dem Geschäft schlussendlich zustimmen.