Sauter Regine · Nationalrat · 2024-03-07
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-07
Wortprotokoll
Wir behandeln heute die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Schneeberger. Zu Beginn erscheint es mir wichtig, zu klären, worum es bei den hier zur Diskussion stehenden Wohlfahrtsfonds oder auch patronalen Vorsorgefonds geht: Es handelt sich - und das muss betont werden - um freiwillige Leistungen von Unternehmen in Ergänzung zu den gesetzlich vorgesehenen respektive obligatorischen Vorsorgeleistungen. Diese Unternehmen zeichnen sich somit als soziale Arbeitgeber aus, die für sich eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitenden in Anspruch nehmen. Historisch gesehen, stammen solche Fonds zum Teil auch noch aus der Zeit, als es keine obligatorische berufliche Vorsorge gab, sich das jeweilige Unternehmen aber dennoch für die Absicherung seiner Mitarbeitenden verantwortlich fühlte. Gewisse Patrons widmeten z.[NB]B. auch ihren Nachlass solchen Fonds.
Die Zweckbestimmungen dieser patronalen Fonds sind durch das Gesetz relativ eng definiert. Heute können Mittel z.[NB]B. in Fällen von Unterdeckung der firmeneigenen Pensionskasse, bei Frühpensionierungen oder zur Abfederung individueller Härtefälle eingesetzt werden. Breiter dürfen die Mittel nicht verwendet werden. Gerade weil mit den obligatorischen Versicherungen bereits eine gute Absicherung der Mitarbeitenden besteht, wäre es wünschbar und vor allem auch zeitgemäss, die Mittel gezielt auch für präventive Massnahmen einsetzen zu können.
Denkbar und aus Sicht der Stiftungsorgane dieser Fonds sinnvoll wären z.[NB]B. die Finanzierung von Coachings durch Externe bei drohendem Burn-out oder anderen physischen oder psychischen Belastungen, die Unterstützung bei der Stellensuche nach Kündigungen, also Outplacement oder Weiterbildung, oder auch die Unterstützung bei der Betreuung von Kindern oder Angehörigen. Dies ist der Hintergrund der Gesetzesänderung, die wir heute diskutieren und die wir vonseiten der FDP-Liberalen Fraktion sehr begrüssen.
Heute gibt es in der Schweiz rund tausend solche Fonds, welche über etwa 12 Milliarden Franken Vermögen verfügen. Dieses Geld sollte zweckmässig eingesetzt werden und nicht brachliegen. Mit den Anpassungen des Zweckverständnisses im Bereich Prävention werden somit auch kleinere und mittlere Wohlfahrtsfonds im Rahmen der beruflichen Vorsorge etwas für ihre Destinatäre tun können.
Solche Leistungen sind im Übrigen - und das muss man auch betonen - auch eine Reaktion auf die heutigen gesellschaftlichen Herausforderungen. Schwierige Situationen von Mitarbeitenden können, wenn sie frühzeitig erkannt werden, aufgefangen werden. Das hilft nicht nur individuell, sondern entlastet im Ergebnis auch die Sozialwerke. Zu denken ist beispielsweise an die Finanzierung eines Case-Managements zur Vermeidung von IV-Fällen oder an Massnahmen zur Integration von gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitnehmenden. Die Fonds hätten zudem die Möglichkeit, Leistungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit gegen den Fachkräftemangel zu erbringen.
Die Vorlage war in der Vernehmlassung breit abgestützt. Wichtig ist uns auch, dass sie steuerneutral erfolgen soll und erfolgt. Leistungen aus Wohlfahrtsfonds sind bei den Empfängern, den Mitarbeitenden, steuerbar und unterliegen in den meisten Fällen der AHV, es geht somit weder Steuer- noch AHV-Substrat verloren. Unsere Fraktion unterstützt deshalb die Mehrheit der Kommission; ihr Antrag ist die richtige Lösung.
Der Antrag der Minderheit Gysi Barbara ist jedoch nicht zielführend. Dass die Leistungen Nebenleistungen des Wohlfahrtsfonds darstellen, geht bereits aus der Rechtsnatur der Wohlfahrtsfonds hervor. Das muss nicht extra nochmals erwähnt werden. Das Wort "volumenmässig", das die Minderheit vorsieht, ist in diesem Zusammenhang schwierig, denn es wird in der Praxis Fragen aufwerfen: Wie wird das Volumen bemessen und gegebenenfalls über welche Zeitperiode? Es ist eben zu beachten, dass Ermessensleistungen der Wohlfahrtsfonds naturgemäss variieren und dass insbesondere grössere Ausschüttungen eines Wohlfahrtsfonds, z.[NB]B. zur Stärkung der Pensionskasse, nicht jährlich erfolgen, da sie meist zu einem Vermögensverzehr beim Wohlfahrtsfonds führen. Der Minderheitsantrag Gysi Barbara sorgt deshalb für Rechtsunsicherheit und ist kontraproduktiv.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Mehrheit zu unterstützen.