Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2024-03-07
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-07
Wortprotokoll
Was ist eine AHV-Kinderrente, an wen wird sie ausbezahlt, und wieso will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates sie modernisieren? Gerne versuche ich, Ihnen diese Fragen in den kommenden Minuten zu beantworten.
Eine AHV-Kinderrente wird nicht an Kinder, sondern an Eltern ausbezahlt, die eine AHV-Rente beziehen und eines oder mehrere Kinder haben, die entweder minderjährig sind [PAGE 369] oder die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen und das 25.[NB]Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die AHV-Kinderrente ist mit der Kinderzulage zu vergleichen, die man als erwerbstätige Person erhält. Es gibt jedoch gewichtige Unterschiede.
1.[NB]Je höher die AHV-Rente ist, desto höher ist die AHV-Kinderrente. Die AHV-Kinderrente beträgt pro Kind 40 Prozent der Altersrente des Vaters oder der Mutter. Sie bevorteilt also Eltern, die eine volle AHV-Rente erhalten und in vielen Fällen folglich finanziell besser ausgestattet sein dürften.
2.[NB]Über 90 Prozent der AHV-Kinderrenten werden an Männer ausbezahlt, da aus biologischen Gründen mehr Männer im Rentenalter ein Kind mit Unterstützungspflichten haben.
3.[NB]Im Gegensatz zu den Kinderzulagen fliesst knapp ein Drittel der AHV-Kinderrenten ins Ausland.
Mit der Schaffung der IV im Jahr 1960 wurden die AHV-Kinderrenten zuerst in der IV eingeführt. In der AHV wurden die Kinderrenten wie auch die Zusatzrente für die Ehefrau dann mit der 6.[NB]AHV-Revision im Jahr 1964 eingeführt. Damals war es ein sinnvolles Instrument, um die Familien zu entlasten und die Bildungschancen der Kinder zu fördern. Sozialpolitisch ist die heutige Ausgestaltung der AHV-Kinderrenten nicht sinnvoll. Eltern, die erst im späteren Leben Kinder bekommen, haben die Möglichkeit, bis dahin mehr Geld anzusparen. Heutzutage sind es im Vergleich zum Jahr der Einführung der Alterskinderrente nicht mehr die Pensionierten, sondern die jungen Familien und Kinder, die armutsgefährdet sind.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit schlägt ein neues Modell vor. In Zukunft sollen Eltern im Pensionsalter mit tiefem Einkommen proportional stärker als heute entlastet werden. Das kann erreicht werden, indem die Ergänzungsleistungen für diese Gruppe erhöht werden. Im Gegensatz zu heute, wo mehr Geld an die Personen mit einer höheren Rente ausbezahlt wird, würde in Zukunft mehr Geld an Personen mit einer tiefen Rente ausbezahlt werden. Hingegen würden Personen mit einer hohen Rente kein Zusatzgeld mehr erhalten. Die Änderung würde nur für neue Renten gelten. Bereits laufende Alterskinderrenten wären bis zum Ende der Anspruchsvoraussetzungen weiter auszurichten. Zudem soll der Besitzstand von Personen mit Kinderrenten der IV bei Erreichen des Referenzalters weiterhin gewährleistet sein. Die Waisenrenten und Kinderrenten der IV sollen ebenso unangetastet bleiben.
Die Alterskinderrente verstärkt heute die Ungleichheit zwischen den Rentnerinnen und Rentnern, statt sie zu verringern. Sie belohnt die Vermögenden und benachteiligt die Bedürftigen. Mit einem Wechsel von den AHV-Kinderrenten zu einer Erhöhung der Ergänzungsleistungen würde der gegenteilige Effekt erzielt. Unterstützungsbedürftige Eltern im AHV-Alter würden gegenüber heute bessergestellt, vermögende Eltern im AHV-Alter schlechtergestellt. Eine ähnliche Regelung sieht Ihre Kommission auch für das BVG vor.
Ihre Kommission hat das Anliegen an zwei Sitzungen gründlich beraten. Sie kam am 18.[NB]Januar 2024 schliesslich mit 16 zu 9 Stimmen zum Entscheid, die vorliegende Kommissionsmotion einzureichen. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen. Nimmt der Ständerat die Motion ebenfalls an, könnte der Bundesrat das Anliegen im Rahmen der kommenden AHV-Revision im Jahr 2026 erfüllen.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission, die vorliegende Motion zu unterstützen.