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preparatory:AB 335694

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2024-03-11

Wortprotokoll

Es ist grundsätzlich möglich, ein auf der Genscheren-Technologie Crispr basiertes Arzneimittel in der Schweiz durch das Heilmittelinstitut Swissmedic zuzulassen. Swissmedic hat in der Vergangenheit bereits mehrere Arzneimittel für neuartige Therapien begutachtet und zugelassen und verfügt über das dafür notwendige Expertenwissen. Das genannte Arzneimittel wurde auch in der Schweiz zur Zulassung eingereicht. Dabei handelt es sich um ein Gesuch nach Artikel 13 des Heilmittelgesetzes. Swissmedic wird somit die Ergebnisse der von der ausländischen Arzneimittelbehörde durchgeführten Prüfungen berücksichtigen können. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Swissmedic Gesuche um Zulassung eines Arzneimittels mit neuem Wirkstoff einer umfassenden wissenschaftlichen Begutachtung unterzieht.