Regazzi Fabio · Ständerat · 2024-03-11
Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-11
Wortprotokoll
Mit den beiden identischen Motionen Borloz und Romano haben wir heute die Gelegenheit, den Wirtschaftsbereich des Schweizer Weins zu unterstützen, der zunehmend unter Druck gerät. Konsumveränderungen, die Globalisierung des Weinmarktes und die klimatischen Herausforderungen setzen den Schweizer Weinbau unter grossen Druck. Mit den Vorlagen, mit denen wir uns heute beschäftigen, haben wir die Möglichkeit, ein wichtiges Zeichen für die Branche zu setzen. Die Motionen fordern die Aufhebung von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a und von Artikel 5 Absatz 2 der Weinverordnung und damit die Streichung der Zehnjahresfrist für die Erneuerung von Rebflächen. Es handelt sich um eine Liberalisierung der Wiederbepflanzung und eine Vereinfachung der Vorschriften.
Hier komme ich auf mein Motto zurück, dass zu viel Bürokratie allzu oft den gesunden Menschenverstand ausser Kraft setzt, der den Winzerinnen und Winzern die nötige Flexibilität in schwierigen Zeiten verschafft und die Beibehaltung der [PAGE 178] bestehenden Weinbaugebiete ermöglicht. Denn wenn eine Parzelle nach zehn Jahren aus dem Rebbaukataster gestrichen wird, ist ein kantonales Planungsverfahren erforderlich, um sie wieder einzutragen, was einen komplexen und kostspieligen Vorgang bedeutet und den Winzerinnen und Winzern die Möglichkeit nimmt, schnell auf Veränderungen zu reagieren. Die auferlegte Frist von zehn Jahren für die Neupflanzung von Reben ist zu restriktiv und zu starr und berücksichtigt die aktuellen Herausforderungen wie den Ersatz einiger bestehender Reben durch widerstandsfähigere Sorten nicht.
Wenn neue Auflagen oder gar Techniken auftauchen, so sollen Winzerinnen und Winzer die Möglichkeit haben, ihre Anbaumethoden anzupassen, ohne durch veraltete Gesetze eingeschränkt zu sein. Eine rigide Regelung behindert Innovationen und neue Anbaumethoden, die möglicherweise effizienter oder umweltfreundlicher sind. Die Abschaffung der Anforderung, innerhalb der Zehnjahresfrist wieder zu bepflanzen, hat zudem keine negative Auswirkung auf die Qualität der Weinberge. Die Abschaffung dieses fiktiven Schwellenwertes würde uns in Einklang mit den aktuellen EU-Standards bringen, die von unseren Nachbarländern, also unseren direkten Konkurrenten, bereits angewendet werden.
Par 142 voix contre 26 et 19 abstentions, le Conseil national a soutenu à une large majorité cette proposition lors de la dernière session d'été, exprimant une claire volonté de soutenir nos viticulteurs. C'est aussi au nom de la préservation d'un secteur aussi important que celui des vins suisses que je vous invite à suivre ma minorité et à accepter les deux motions.