Flach Beat · Nationalrat · 2024-03-11
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-03-11
Wortprotokoll
Ich komme nun zum Votum für die Grünliberale Fraktion zu Block 1, wo es eigentlich um das Kernstück dieser USG-Anpassungen geht. Auslöser dafür war, und das haben Sie schon mehrfach gehört, die Frage, wie man mit der Lüftungsfensterpraxis in stark lärmbelasteten Siedlungsgebieten in Zukunft umgehen will. Will man sie verbieten? Will man sie wieder einführen? Will man stattdessen, wie es der Ständerat vorgeschlagen hat, mit einer kontrollierten Lüftung die Sache, wie es scheint, pragmatisch angehen? Ich bitte Sie, hier in diesem Block meiner Minderheit zu folgen, weil der pragmatische Lösungsansatz einer kontrollierten Lüftung bei Wohnungen nicht funktioniert, nicht funktionieren kann. Manchmal funktioniert eine Lösung halt eben nicht wirklich, auch wenn sie pragmatisch scheint.
Wenn man eine kontrollierte Lüftung vorschreibt, so wie es jetzt die Mehrheit möchte, dann muss man auch ganz genau umschreiben, wie man das machen will. Bei der Lüftungsfensterpraxis geht es darum, dass Sie an lärmbelasteten Orten leben, schlafen und sein wollen und eben die Möglichkeit haben müssen, auch mal frische Luft in die Wohnung hineinzulassen. Mit einer kontrollierten Lüftung können Sie theoretisch frische Luft in die Wohnung hineinlassen, aber dann müssen Sie eben auch bestimmen, wie das im Einzelnen zu regeln ist. Sie müssen bestimmen, wie Sie das mit der Heizung machen, wie Sie das mit dem Platz machen, wie Sie das mit der Steuerung machen. Sie müssen bestimmen, wie Sie dann eben, wenn Sie nur eine kontrollierte Lüftung haben, damit umgehen, dass diese Wohnungen weiterhin über ein Fenster gelüftet werden müssen, um eben in einem gehörigen Mass frische Luft hineinzubekommen. Denken Sie daran: Wenn es im Sommer heiss ist, muss man in der Nacht lüften können, um die Temperatur hinunterzubringen. Mit einer Lüftung, die einfach den ganzen Tag hindurch Luft von [PAGE 398] draussen hineinsaugt, um das Volumen zu füllen, bringen Sie einfach die Hitze in die Wohnung hinein, aber mit dem Lärm per se hat das eigentlich nichts zu tun.
Deshalb bitte ich Sie, hier in diesem Punkt meiner Minderheit zu folgen und dem Ständerat die Aufgabe zu geben, von diesem "Pragmatismus" vielleicht wieder ein bisschen abzurücken und zu dem Vorschlag zurückzugehen, der eigentlich[NB]am[NB]Anfang dieser Debatte vor bald sechs oder sieben Jahren auf den Tisch gelegt wurde, nämlich die Lüftungsfensterpraxis in einer Kaskade der Bewilligungsfähigkeit wieder zuzulassen, damit wir auch dort bauen können, wo wir bauen wollen, wo wir dringend Wohnungen brauchen und wo das im Moment überall gebremst wird.
Ein weiterer Punkt zur Idee der kontrollierten Lüftung beschlägt die Frage, wie mit dem Bestand umgegangen werden soll. Es gibt sehr viele Bestandswohnungen, die saniert werden sollten. Vielleicht sollten Aufstockungen gemacht werden, um dort entsprechend mehr Wohnungen zu schaffen. Ganz viele solche Projekte sind im Moment ebenfalls blockiert, weil man nicht weiss, wie man damit umgehen soll, dass man diese lärmbelasteten Situationen hat: Wird das Lüftungsfenster in Zukunft wieder möglich sein oder nicht? Wenn man in solchen Bauten, die teilweise von der Stockwerkshöhe her nicht für den Einbau einer Lüftung geeignet sind, so teure Lüftungen einbauen soll,[NB]wie[NB]es[NB]zur[NB]Umsetzung[NB]des Gesetzes notwendig wäre, wird ein solcher Einbau nicht ausgeführt, und niemandem ist geholfen.
Noch ein, zwei Sätze zum Einzelantrag Hurter Thomas, der als Ersatz für die Minderheit Graber eingereicht wurde - der Minderheitsantrag Graber ist zurückgezogen worden -: Er sieht vor, dass wir hier bestimmen, wann Tempo-30-Zonen im Siedlungsgebiet eingeführt werden. Sehen Sie davon ab, das von hier aus zu steuern - sehen Sie davon ab! Die Frage, ob man Tempo 30 macht, den ganzen Tag oder beispielsweise nur die Nacht hindurch, ist eine raumplanerische, eine siedlungsplanerische und letztlich auch eine verkehrsplanerische Frage, die wir nicht einfach quasi mit der Giesskanne für das ganze Land bestimmen sollten. Das sollten die Kommunen vor Ort tun. Sie sollten das ausprobieren, und sie sollten die Möglichkeit haben, das dort vorzusehen, wo es vielleicht nötig ist.
Hier der letzte Satz, das ist für mich sehr wichtig: An verkehrsorientierten Strassen, die tatsächlich notwendig sind und mit einer höheren Geschwindigkeit befahren werden müssen, ist es durchaus möglich, die Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren, beispielsweise auf die Nachtstunden hin, wenn die Leute gerne daheim das Fenster aufmachen würden, um zu lüften usw. Entsprechend könnte man ein[NB]bisschen mehr Intelligenz und damit auch ein bisschen mehr Ruhe in den Verkehr hineinbringen. Denn ich glaube, niemand, der befürwortet, dass an solchen Strassen generell keine Temporeduktionen möglich sein sollen, wohnt tatsächlich an einer solchen Strasse. Sonst wüsste ich ein paar Adressen, und Sie könnten da mal hingehen und ein paar Nächte bleiben, und dann würden Sie wahrscheinlich sagen: Ja, vielleicht ist es doch nicht schlecht, wenn man dort ein bisschen langsamer fahren würde.