Lexipedia

Ettlin Erich · Ständerat · 2024-03-11

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-11

Wortprotokoll

Ich komme zu einem sehr interessanten Projekt, nämlich zur Schneckenzucht in der Landwirtschaft. Ich muss sagen, ich habe überhaupt keine Interessenbindung und esse auch keine Schnecken, aber es ist offenbar ein Thema. Die Motion wurde am 15.[NB]Dezember 2021 von Nationalrat Bruno Storni eingereicht und am 13.[NB]September 2023 mit 146 zu 32 Stimmen bei 13 Enthaltungen im Nationalrat angenommen.

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, auf Gesetzes- und/oder Verordnungsstufe die erforderlichen Änderungen auszuarbeiten, damit die Schneckenzucht zur Landwirtschaft zählt und die Schnecken als Nutztiere gelten. Warum hat Nationalrat Storni diese Motion eingereicht? Er stellt fest, dass die Schneckenzucht einen Zweig der Landwirtschaft darstellen müsse, weil sie heute weltweit einen Aufschwung erlebe, in der Schweiz aber nicht erlaubt sei, weil sie nicht zur Landwirtschaft zählt. Die Schnecken würden nicht als landwirtschaftliche Nutztiere gelten. Dies sei nicht nachvollziehbar.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er verweist auf die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022, wo eine Erweiterung des Geltungsbereiches des Landwirtschaftsgesetzes vorgeschlagen wird. Damit sollen bestimmte Massnahmen des Landwirtschaftsgesetzes für weitere Erzeugnisse, genannt wurden Aquakulturen, Algen, Insekten usw., angewendet werden können. Schnecken gehören dazu. Allerdings besteht, so wurde uns gesagt, auch aus der Sicht des Bundesrates im Raumplanungsrecht keine Grundlage für die Bewilligung von z.[NB]B. kleinen Zäunen auf freiem Feld, um dort Schnecken zu halten. Trotz der Empfehlung auf Ablehnung lag der Kommission ein Antrag des Bundesrates auf Anpassung der Motion vor. Demnach sollen bei einer allfälligen gesetzlichen Anpassung möglichst wenige Vorgaben gemacht werden.

Angepasst an den Antrag des Motionärs wird anstelle der Formulierung "damit die Schneckenzucht zur Landwirtschaft zählt und die Schnecken als Nutztiere gelten" neu die Formulierung "damit kleinere Anlagen, die für die Schneckenproduktion auf einem Landwirtschaftsbetrieb notwendig sind, bewilligt werden können" beantragt. Damit wäre bei Annahme der Motion die Forderung des Motionärs, Schneckenzuchten in Landwirtschaftsbetrieben zu ermöglichen, erfüllt. Die Motion lässt, auch im Hinblick auf das Raumplanungsgesetz und seine Zielsetzung, keine neuen Gebäude für die Schneckenzucht in Landwirtschaftszonen zu, aber wie gesagt Zäune, Gehege usw. Der Bundesrat müsste auch mit der abgeänderten Motion beauftragt werden, eine Änderung des Raumplanungsgesetzes auszuarbeiten, die diese kleineren Anlagen ermöglicht. Es geht immer um Landwirtschaftszonen, in Industriezonen wären die Anlagen schon zulässig, aber, das ist das Problem, die Schneckenzucht ist nicht dort angesiedelt.

Ihre Kommission hat an ihrer Sitzung vom 20.[NB]Februar 2024 die Motion vorberaten, den erwähnten Antragstext des Bundesrates dem ursprünglichen Motionstext vorgezogen und die Motion schliesslich einstimmig angenommen. Ihre Kommission ist der Ansicht, dass der Landwirtschaft die Möglichkeit gegeben werden soll, auf innovative, neue Formen der landwirtschaftlichen Produktion umzustellen. Die Schneckenzucht wird heute durch die Gesetzgebung tatsächlich verunmöglicht. Durch die Annahme des angepassten Motionstextes dürfen neu in kleineren Anlagen Schnecken gezüchtet und gehalten werden. Das ist in den Augen Ihrer Kommission eine nachvollziehbare und zielgerichtete Lösung, die auch mit Blick auf das Raumplanungsgesetz unproblematisch ist. Der Kommission wurde versichert, dass keine Direktzahlungsansprüche ausgelöst werden und auch keine Auswirkungen auf die normale Schneckenhaltung in den Gärten zu befürchten sind.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der einstimmigen Kommission, die Motion anzunehmen.