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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2024-03-11

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-11

Wortprotokoll

Ich glaube, Artikel 32d muss man dann im Ständerat noch einmal in seiner Gesamtheit anschauen - er enthält viele Stolpersteine. Entscheidend ist aber Absatz 1: "Der Verursacher trägt die Kosten für notwendige Massnahmen zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung belasteter Standorte." Damit ist der Grundsatz gegeben.

Die Minderheit, die ich anführe, betrifft nun aber nicht Absatz 1, sondern Absatz 6. Hier schreibt der Bundesrat in seinem Entwurf: "Die Kosten für die Untersuchung und Sanierung von Kinderspielplätzen, Grünflächen und Hausgärten, die [...] saniert werden, trägt grundsätzlich der Inhaber des Standortes [...]." Die Aussage "trägt grundsätzlich der Inhaber des Standortes" muss meines Erachtens im Ständerat überarbeitet werden, weil das Adjektiv "grundsätzlich" im Widerspruch zu Absatz 1 steht, was wir aber - so ehrlich muss ich sein - in der Kommission nicht gesehen haben.

Hingegen haben zumindest wir, die Minderheit, gesehen, dass man zwischen dem Begriff "Inhaber" und dem sachenrechtlichen Begriff "Eigentümer" hin- und herwechselt. Hier bin ich dezidiert der Meinung, und die Minderheit ist es ebenfalls, dass der Begriff "Eigentümer" richtiger ist, weil er das sachenrechtliche Verhältnis zum Bestandteil zeigt; der Begriff "Inhaber" an sich ist nicht definiert. Das würde beispielsweise heissen, dass derjenige, der einen Kinderspielplatz aufgrund irgendeines Vertrages für drei Jahre nutzen darf, die Kosten für die Sanierung tragen müsste, obwohl er keine Garantie darauf hat, dass sein Vertrag drei Jahre später verlängert wird, nur weil er der Inhaber ist. Das wäre aus Sicht der Minderheit klarerweise falsch und würde zu Rechtsunsicherheit führen. Es ist klar, wer der Eigentümer ist. Es ist auch klar, wer der Eigentümer eines Kinderspielplatzes ist, es ist klar, wer der Eigentümer von Grünflächen und Hausgärten ist - es ist der Eigentümer der Parzelle. Wenn wir also diese scharfe Abgrenzung und damit Rechtssicherheit wollen - und das wollen wir hoffentlich hier alle -, dann gibt es eigentlich nur eines, nämlich der Minderheit Bregy zu folgen.