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Germann Hannes · Ständerat · 2024-03-11

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-11

Wortprotokoll

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Strukturverbesserungsverordnung für die Landwirtschaft so anzupassen, dass Anreize für den Einsatz moderner und innovativer Technologien in Bewässerungssystemen geschaffen werden.

Der Urheber, Nationalrat Roduit, hat seinen Vorstoss am 13.[NB]März 2022 eingereicht. Der Nationalrat hat die Motion in der Herbstsession 2023 mit 112 zu 71 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.

Wir haben uns in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates anlässlich der Sitzung vom 20.[NB]Februar 2024 mit dem Begehren auseinandergesetzt. Die Motion hat primär folgende Zielsetzung: Das Anreizsystem zur Modernisierung der landwirtschaftlichen Infrastruktur sei zu attraktivieren. Damit soll insbesondere im Bereich von Dauerkulturen und Spezialkulturen ein Schub zur Modernisierung von Bewässerungssystemen im Sinne von Effizienz und Nachhaltigkeit ausgelöst werden. Für Details verweise ich auf den vorliegenden Kommissionsbericht vom 20.[NB]Februar 2024.

Ihre WAK-S würdigt die Stossrichtung der Motion Roduit als richtungsweisend, wie das im Übrigen auch der Bundesrat und das BLW tun. Sowohl die Elektrifizierung als auch die Umstellung auf effiziente und nachhaltige Bewässerungssysteme sind im Sinne einer Anpassung an den Klimawandel und für die Digitalisierung in der Landwirtschaft von grosser Bedeutung. Darum sind Bundesrat und Verwaltung nicht untätig geblieben. Das Bundesamt für Landwirtschaft unterstützt die Modernisierung von Bewässerungsnetzen durch Investitionshilfen im Rahmen der Strukturverbesserungsverordnung. In diesem Zusammenhang haben zahlreiche Projekte, namentlich in den Gemeinden der "plaine du Rhône", bereits von den Hilfen profitieren können. Viele Anlagen mit fossilen Energieträgern haben bereits ersetzt werden können.

Mit der Strategie "Strukturverbesserungen 2030 plus" als Antwort auf ein Mandat der Finanzkommission des Nationalrates bestätigt das BLW, dass nachhaltige Bewässerungsinfrastrukturen an Bedeutung gewinnen werden. Damit in Zukunft noch mehr solche Projekte unterstützt werden können, hat der Bundesrat die Verordnung über die Strukturverbesserungen per 1.[NB]Januar 2023 wie folgt angepasst:

1.[NB]Die Unterstützung für Neubauten, Sanierungen und Instandsetzungen von Bewässerungssystemen ist präzisiert worden und ermöglicht so die Modernisierung bestehender undichter oder defekter Bewässerungsnetze. Auch die Unterstützung für den Austausch von Dieselmotoren ist bereits heute möglich.

2.[NB]Das Bonussystem ist ebenfalls präzisiert worden. So ist es inzwischen möglich, bis zu 3 Prozent zusätzliche Bundeszuschüsse für den Einsatz moderner Technologien zu beantragen. Dieses System schafft die geforderten Anreize für die Einführung von effizienten und nachhaltigen Systemen.

3.[NB]Die Gebühr für den Anschluss an das Stromnetz ist angepasst worden. Die Investition für den Anschluss des Bewässerungsnetzes an das Stromnetz, der sogenannte Netzanschlussbeitrag (NAB), kann als Teil des Bewässerungsnetzes subventioniert werden, dies im Gegensatz zum Netzkostenbeitrag (NKB), der als Beitrag zur Stromerzeugung nicht Teil des Projektes sein kann.

Darüber hinaus unterstützt der Bundesrat Projekte zur Anpassung an den Klimawandel und somit zur Modernisierung von Bewässerungsnetzen. Zum einen soll mit Fachleuten und Vertretungen der Kantone ein praktischer Leitfaden für die Planung, Bewertung und Subventionierung von Bewässerungsprojekten erarbeitet werden. Der Bund übernimmt dabei die Hälfte der Kosten. Zum andern unterstützt der Bundesrat Forschungsarbeiten für ein besseres Wassermanagement und eine bessere Organisation der Träger von Wasserprojekten respektive von Bewässerungsanlagen.

Die WAK-S ist damit zur einhelligen Ansicht gelangt, dass die Forderungen der Motion zwar richtig und berechtigt sind, aber aufgrund der Tätigkeit von Bundesrat und BLW auch erfüllt sind.

Wir beantragen Ihnen einstimmig, die Motion abzulehnen.