Graber Michael · Nationalrat · 2024-03-11
Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-11
Wortprotokoll
Ich werde mich zum Antrag meiner Minderheit in Artikel 32d Absatz 7 äussern und dann auch noch gleichzeitig für die Fraktion der SVP.
Kommen wir zunächst zur Minderheit in Artikel 32d Absatz 7. Es geht ja hier in diesem zweiten Block primär um die Sanierung und insbesondere auch um die Sanierung von belasteten Kinderspielplätzen. Da haben wir, glaube ich, keine Differenz: Kinder müssen geschützt werden. Aber das muss sinnvoll geschehen, und es muss auch wirtschaftlich überhaupt möglich sein. Wenn Sie ein neues Gebäude bauen, dann kann es sein, dass in kommunalen oder kantonalen Baugesetzgebungen vorgeschrieben ist, dass Sie, schon um eine geringe Anzahl von Wohneinheiten zu errichten, zwingend Kinderspielplätze errichten müssen. In der Praxis sieht das dann häufig so aus, dass für den Bau ganz kleiner Wohneinheiten, also wenn Sie vier Dreieinhalbzimmerwohnungen oder auch nur ein paar Studios machen, je nach Gemeinde vielleicht auch ein Kinderspielplatz errichtet werden muss.
Jetzt kennen Sie vielleicht von Parkplatzabgeltungen, dass es möglich ist, Parkplätze nicht zu errichten und dafür eine Abgeltung zu bezahlen. Bei Kinderspielplätzen, welche gemäss kantonaler oder kommunaler Baugesetzgebung an belasteten Standorten zwingend zu errichten wären, damit man überhaupt bauen kann, macht das aber keinen Sinn. Denn die Kinder sind dann am besten geschützt, wenn es da gar keine Kinderspielplätze gibt. Daher muss es möglich sein, auch um diese Kinder zu schützen und um die Baukosten einigermassen tief zu halten, dass man nicht eine Fläche sanieren muss, was extrem teuer ist, und dann einen Kinderspielplatz draufbauen muss, welcher auch noch Fläche verbraucht - Stichwort Verdichtung. Es wäre doch viel, viel sinnvoller, wenn Sie den Bauherren die Möglichkeit geben würden, eine Abgeltung zu bezahlen.
Ich sehe, wie schön Herr Kollege Flach lacht, und das freut mich, weil das seine Zustimmung zu meinen überzeugenden Voten ausdrückt. Das freut mich. Wenn Sie eine Abgeltung zahlen, dann könnten Sie dieses Geld natürlich viel gezielter und viel sinnvoller einsetzen. Dann könnten Sie einen Spielplatz, einen grossen Spielplatz, der mehreren Familien aus mehreren Mehrfamilienhäusern zugutekommt, damit sanieren. Sie könnten etwas Cooles machen. Sie könnten das Geld in der Gemeinde anderweitig für Kinderspielplätze verwenden, anstatt das pro forma irgendwie zu machen. Es gibt sehr viele Gemeinwesen, in denen das die Baugesetzgebung eben nicht vorsieht, und für solche Fälle müssen Sie das vorsehen; damit werden Sie das Bauen auch da weiterhin ermöglichen und günstig halten. Das zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 32d Absatz 7.
Bei Artikel 32d Absatz 6 bitte ich Sie, gemäss den vorherigen Ausführungen von Kollege Bregy, der Minderheit Bregy zu folgen. Der Ausdruck "Eigentümer" ist sehr viel sinnvoller, weil man eben weiss, was damit gemeint ist, als bloss der Begriff "Inhaber".
Namens meiner Fraktion bitte ich Sie, insbesondere den Minderheitsantrag Suter zu Artikel 24 Absatz 4 abzulehnen, denn, Frau Kollegin Suter, Sie können nicht die halbe Welt in der Schweiz aufnehmen und dann gleichzeitig nichts einzonen und keine Bauzonen ausscheiden wollen. Wenn Sie so [PAGE 407] viele Leute in der Schweiz haben wollen, wie das Ihre Partei möchte, dann muss man auch irgendwo bauen können. Wenn Sie das aber auch noch überall verunmöglichen, wird dann einfach viel weniger gebaut, und dann werden die Wohnungspreise noch mehr unter Druck kommen - wogegen Sie, das behaupten Sie ja immer, ankämpfen wollen. Daher bitte ich Sie, auch diesen Antrag der Minderheit Suter abzulehnen.
Bei Artikel 35a bitte ich Sie, ebenfalls der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Clivaz Christophe abzulehnen.