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Munz Martina · Nationalrat · 2024-03-11

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-11

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt in Block 2 die Minderheiten Masshardt, Suter und Clivaz Christophe und lehnt die Anträge der Minderheiten Bregy und Graber ab.

Die Minderheit Masshardt bei Artikel 24 verlangt die Bekämpfung des Lärms an der Quelle. Zur effektiveren Lärmbekämpfung an der Quelle sollen die Gemeinden mehr Kompetenzen für einen effizienteren Lärmschutz erhalten. Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag für einen effizienteren Lärmschutz zuzustimmen.

Bei der Minderheit Suter geht es um die Ausscheidung von neuen Bauzonen. Diese sollen mindestens die Immissionsgrenzwerte einhalten - eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Eine Änderung von Nutzungsplänen in Bauzonen soll nur zugelassen werden, wenn die Alarmwerte eingehalten werden. Diese Minimalforderung ist dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung geschuldet. Ich bitte Sie, auch diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Bei der Minderheit Bregy zu Artikel 32d geht es darum, wem die Kosten für Untersuchungen und Sanierungen von Kinderspielplätzen angelastet werden sollen: dem Eigentümer oder dem Inhaber? Es geht um die Begriffe "Inhaber" und "Eigentümer". Im Abfallrecht spricht man grundsätzlich vom Inhaber, weil dieser Begriff weiter gefasst ist und auch den Baurechtsvertrag umfasst. Zum Beispiel sind Kitas oft in alten Gebäuden untergebracht. Die Eigentümer sind allenfalls nicht gewillt, für eine Sanierung Geld in die Hand zu nehmen. Hingegen werden die Betreiber verpflichtet, den Kindern den nötigen Gesundheitsschutz zu gewähren. Ich bitte Sie deshalb, bei der Formulierung des Bundesrates, nämlich beim Begriff "Inhaber", zu bleiben und den Antrag der Minderheit Bregy abzulehnen.

Die Minderheit Graber beantragt bei Artikel 32d, dass sich Bauherren bei Spielplätzen der Gemeinden einkaufen können, statt belastete Standorte teuer zu sanieren. Diesen Minderheitsantrag lehnen wir ab. Grundsätzlich sollen Gemeinden und Private gemeinsam Spielplätze erstellen können; dagegen ist nichts einzuwenden. Geht es aber darum, Kosten zu sparen und deshalb auf eine Sanierung zu verzichten, wird der Gesundheitsschutz von Kindern missachtet. Unabhängig davon, ob ein Spielplatz eingerichtet ist oder nicht, werden die Kinder nämlich rund um ihr Zuhause spielen. Auf belasteten Standorten sollten deshalb grundsätzlich keine Wohnbauten errichtet werden, wenn das Areal nicht[NB]saniert[NB]wird.[NB]Ich[NB]bitte[NB]Sie[NB]aus Gründen des Gesundheitsschutzes von Kindern, den Antrag der Minderheit Graber abzulehnen.

Ich komme jetzt noch zum wichtigsten Antrag in diesem Block, zur Abschaffung der VOC-Lenkungsabgabe. Dieser Antrag war ein Schnellschuss und fand erstaunlicherweise eine Mehrheit, obwohl dafür die Entscheidungsgrundlagen fehlen. Ich bitte Sie dringend, dem Bundesrat zu folgen bzw. beim bestehenden Gesetz zu bleiben und der Minderheit Clivaz Christophe zuzustimmen. Flüchtige organische Verbindungen (VOC) sind verantwortlich für das bodennahe Ozon, das gesundheitsschädigend ist. Viele Menschen leiden aufgrund des Sommersmogs unter Atemwegserkrankungen. Schuld daran sind Stickoxide und flüchtige organische Verbindungen. Im Sommer 2022 wurde nördlich der Alpen der Ozongrenzwert an 50 Tagen überschritten, im Tessin sogar an 90 Tagen. Die Immissionsgrenzwerte für Ozon werden in der Schweiz nicht eingehalten, das hält der neueste Bericht vom BAFU und der Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe von 2023 fest. Massnahmen sind also dringend nötig.

Seit der Einführung der Lenkungsabgabe sind die Emissionen von VOC in der Schweiz fast halbiert worden. Die Emissionen sind zudem stärker zurückgegangen als in den Nachbarländern ohne VOC-Lenkungsabgaben. Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Clivaz Christophe zuzustimmen.