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Germann Hannes · Ständerat · 2024-03-11

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-11

Wortprotokoll

Worum geht es bei diesem Geschäft? Die am 18.[NB]Juni 2021 von Nationalrat Dettling eingereichte Motion wollte mit dem ursprünglichen Text den Bundesrat beauftragen, "im Landwirtschaftsgesetz eine Grundlage zu schaffen, damit in der Tierverkehrsdatenbank das Schlachtgewicht und die Taxation gemäss CH-TAX der Tiere mit Einzeltieridentifikation (Tiere der Rinder-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung) erfasst und für die zwei letzten Besitzer des betreffenden Tieres einsehbar und abrufbar sind". Ebenso sollen diese Daten den Zuchtorganisationen zur Verfügung stehen; so weit die Intention des Motionärs.

Der Nationalrat hat die Motion am 13.[NB]Juni des letzten Jahres mit 138 zu 42 Stimmen angenommen. Der Bundesrat hat mit Blick auf den ursprünglichen Text beantragt, die Motion abzulehnen. In seiner Stellungnahme hat er indes angekündigt, dass er sich im Fall einer Annahme durch den Erstrat vorbehält, im Zweitrat eine Textänderung zu beantragen. Dieser Änderungsantrag ist dann auch eingereicht und von der WAK des Ständerates einstimmig angenommen worden.

Werfen wir einen kurzen Blick auf die Vorgeschichte der Motion. In ungefähr dreissig grösseren Schlachtbetrieben wurde und wird die neutrale Qualitätseinstufung der Schlachtkörper durchgeführt. Aus diesen Schlachtbetrieben werden die Schlachtgewichte an die Tierverkehrsdatenbank übermittelt. Bis Ende 2020 wurde in der Tierverkehrsdatenbank das Schlachtgewicht allen früheren Haltern eines Tieres angezeigt. Am 25.[NB]November 2020 hiess das Bundesverwaltungsgericht einen Rekurs gegen diese Praxis wegen fehlender rechtlicher Grundlage gut. In der Folge musste die Anzeige des Schlachtgewichts in der Tierverkehrsdatenbank unterlassen werden. Der Motionär möchte das rückgängig machen, weil es eben, wie gesagt, für die Züchterinnen und Züchter sehr wichtig ist, dass sie diese Daten kennen.

Die WAK-S hält das Anliegen der Motion für gerechtfertigt und gut begründet. Sie beantragt, die in der Stellungnahme des Bundesrates angeregten Anpassungen am Motionstext vorzunehmen, um Schwachpunkte der ursprünglich eingereichten Motion zu beheben. Der Bundesrat hat beantragt, die ursprüngliche Motion bei der Aufzählung der Tiere mit Einzeltieridentifikation um die Gattung der Schweine zu ergänzen. Somit würde die Gesetzesänderung also für Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen und Schweine gelten. Weiter hat der Bundesrat folgende Anpassungen angeregt:

Die Meldepflicht von Daten zum Schlachtgewicht der fünf erfassten Tiergattungen soll erstens auf die dreissig grössten Schlachtbetriebe beschränkt werden. Dabei handelt es sich um Schlachtbetriebe, in denen, wie erwähnt, gleichzeitig auch die neutrale Qualitätseinstufung durchgeführt wird. Eine flächendeckende Registrierung des Schlachtgewichts wäre mit einem unverhältnismässigen Aufwand für die Branche verbunden. Zweitens sollen alle ehemaligen Haltenden Einsicht in die Daten bekommen und nicht nur, wie in der ursprünglichen Motion gefordert, die letzten zwei Tierhalter. Der Grund dafür ist naheliegend: Auch alle früheren Tierhalter, zurück bis zum Geburtsbetrieb, sollen das Schlachtgewicht erfahren können, um ihre Zucht und ihr Management optimieren zu können. Drittens kann die Forderung, die Daten den Zuchtorganisationen zur Verfügung zu stellen, aus formellen Gründen gestrichen werden, denn die Zuchtorganisationen haben bereits die Möglichkeit, in die Schlachtgewichte Einsicht zu nehmen und diese zu verwenden. Eine zusätzliche gesetzliche Regelung in diesem Bereich ist daher nicht notwendig.

Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, die Motion unter Berücksichtigung dieser Textänderung anzunehmen.

Ihre Kommission beantragt Ihnen oppositionslos - genau genommen: mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung -, die in den erwähnten drei Punkten abgeänderte Motion anzunehmen.

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