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Flach Beat · Nationalrat · 2024-03-11

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-03-11

Wortprotokoll

Wir kommen hier zum zweiten Block der Beratungen über das Umweltschutzgesetz. Es geht um die Spielplätze, es geht um die Einzonungen von neuem Bauland, und es geht um die von der Mehrheit der Kommission gewollte Abschaffung der VOC-Lenkungsabgabe.

Zunächst zu den Einzonungen: Wir sind als Grünliberale Fraktion überall der Meinung, dass der Mehrheit zu folgen ist, bis auf Artikel 35a, wo wir der Minderheit folgen. Bei den Fragen zu den Einzonungen sind wir der Meinung, dass dem Vorsorgeprinzip in der Formulierung der Mehrheit bzw. des Bundesrates Rechnung getragen wird und das so auch funktioniert.

Zu den Minderheiten Bregy und Graber: Bei der Minderheit Bregy ist die Auslegung, ob es Eigentümer oder Inhaber sind, wahrscheinlich ein bisschen semantisch. Es kann durchaus auch Eigentümer geben, die tatsächlich weit hinter dem eigentlichen Inhaber der Anlage stehen, beispielsweise eine Gemeinde, eine Ortsbürgergemeinde oder Ähnliches, welcher dieses Grundstück grundsätzlich als Eigentümerin gehört, das aber längst irgendwo im Baurecht verpachtet worden ist. Ich denke, der Ständerat kann sich der Sache noch einmal annehmen.

Die Minderheit Graber will eine Abgeltungspflicht einführen, und zwar dort, wo die Gemeinde oder das Baugesetz sagt, man könne beispielsweise Wohnungen bauen, aber man solle auch einen Spielplatz in der Nähe der Siedlung bauen. Wenn es dann belastete Standorte sind, dann soll der Bauherr quasi die Möglichkeit haben, sich an einem anderen Ort einzukaufen, statt zu sanieren. Es ergibt durchaus Sinn, Spielplätze innerhalb des Siedlungsgebiets zu planen, das miteinander zu vernetzen und raumplanerisch auch so zu steuern, damit das gut ist. Wenn man jetzt aber hingeht, hier quasi die Baubewilligungsbehörde unterminiert und sagt, ja, ihr könnt schon Spielplätze innerhalb des Siedlungsgebiets von neuen Siedlungen fordern, aber der Bauherr kann sich darum futieren und stattdessen etwas zahlen, dann bleibt der Platz dort unsaniert. Ich glaube nicht, dass das im Sinne des Erfinders ist, und das würde auch die Raumplanung wirklich auf den Kopf stellen.

Bei Artikel 35a geht es darum, dass die Mehrheit der Kommission die Lenkungsabgabe auf VOC abschaffen will, dies notabene ohne irgendeine Vernehmlassung. Wir haben Zahlen bekommen, erst auf Nachfrage, dass es immerhin noch um 75[NB]000 Tonnen geht. In der Kommission wurde von irgendjemandem gesagt, dass es quasi um den Nagellackentferner gehe. Nein, es geht um 75[NB]000 Tonnen. Wenn Sie die Abgabe einfach abschaffen, dann heisst das mit anderen Worten, dass wir andere Massnahmen ergreifen müssen, wenn beispielsweise die Ozonwerte überschritten werden, dass es nicht mehr Lenkung, sondern dass es dann beispielsweise plötzlich Kontrollen braucht.

Das heisst, die Industrie, das Gewerbe werden sich dann plötzlich dem Umstand ausgesetzt sehen, dass der Staat - also wir, die wir uns schliesslich die Einhaltung dieser Werte [PAGE 410] auf die Fahne geschrieben haben - das auf andere Art und Weise umsetzen muss. Statt Lenkung heisst es dann plötzlich Kontrolle. Ich glaube nicht, dass es damit einfacher wird.

Vor allen Dingen ist es ganz klar, dass die Lenkungsabgabe eben auch eine Wirkung hat. Wenn wir die Lenkungsabgabe abschaffen, werden die Schlaumeier das dann relativ schnell nicht mehr umsetzen, und die Mengen werden sich wieder erhöhen, auch wenn das technologisch anders möglich ist; das ist dann einfach quasi der billigere Weg, wie man produzieren oder verteilen usw. kann.

Abschliessend möchte ich noch Folgendes sagen. Die Vorlage hat für die Grünliberale Fraktion angesichts von Tempo 50, das zwangsweise von Bern aus beschlossen wurde, angesichts der Idee der kontrollierten Lüftung und angesichts der Idee, die VOC-Lenkungsabgabe per Hüftschuss abzuschaffen, nicht mehr die Qualität, dass wir ihr zustimmen könnten. Wir wollen Umweltschutz, wir wollen Lärmschutz, wir wollen bessere Voraussetzungen für die Menschen, die lärmgeplagt sind. Wir wollen, dass dort, wo Wohnungen notwendig sind, wieder gebaut werden kann. Aber dies soll mit Augenmass und unter Einhaltung der notwendigen bauhygienischen Bestimmungen geschehen, also so, wie es beispielsweise die Lüftungsfensterpraxis als Möglichkeit vorgibt; es soll nicht irgendetwas völlig Überbordendes sein. Jetzt per Hüftschuss ganz am Ende noch die VOC-Lenkungsabgabe abzuschaffen, ohne dass wir das überprüft hätten - ich glaube, damit tun wir uns wirklich keinen Gefallen.

Die Vorlage ist so, wie sie jetzt hier vorliegt, missraten. Der Ständerat muss sie sich unbedingt noch einmal anschauen, er muss über die Bücher gehen und nachbessern.