Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-03-11
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-11
Wortprotokoll
Die Motion unseres Kollegen Erich Ettlin bezieht sich auf das Pauschalreisegesetz. Das Pauschalreisegesetz sieht eine Pflicht für Institutionen oder Unternehmen, die Pauschalreisen anbieten, vor, im Falle eines Konkurses den Kunden schadlos zu halten. Wenn Sie also eine Reise buchen und unterdessen, bis Sie die Reise antreten, das Reisebüro in Konkurs geht, gibt es eine Pflicht, dass man Sie als Kunde entschädigt. Das ist eine Absicherung für den Konsumenten.
Die Branche hat, und das war sicherlich eine sehr sinnvolle Überlegung, einen Garantiefonds eingerichtet, um eben dieser Pflicht nachzukommen. Das heisst, sie haben sich gewissermassen zusammengeschlossen, haben diesen Fonds alimentiert, und wenn es zu Konkursen im Bereich der Reisebranche kommt, dann werden die Rückerstattungen aus diesem Fonds bezahlt. Das ist also gewissermassen eine Branchenversicherung. Das hat sich in der Praxis sehr bewährt. Es gab glücklicherweise wenig Konkurse, aber diejenigen Konkurse, die sich ereignet haben, konnten gedeckt werden.
Wie Sie alle wissen, hat die Reisebranche während der Covid-Zeit massiv gelitten. Sie erinnern sich an all die Monate, während derer praktisch jegliche Reisetätigkeit unmöglich war. Da mussten natürlich zahlreiche Kunden von Reisebüros entschädigt werden. Die Branche hat deshalb nach der Covid-Krise durchaus zu Recht und aus sinnvollen Überlegungen heraus gesagt, dass der Fonds etwas aufgestockt werden muss.
Der Vorstoss von Kollege Ettlin bezieht sich auf die Übergangsphase. Er sagt, dass es eine gewisse Übergangsphase braucht. Die Aufstockung könne nicht in einem Schritt erfolgen, weil das die Branche finanziell überfordern würde. Für die Übergangsphase schlägt Kollege Ettlin vor, dass es eine temporäre staatliche Absicherung für den Garantiefonds geben soll. Für den Fall, dass der Fonds, der gewissermassen Phase 1 abdeckt, ausgeschöpft ist, also nicht mehr mithelfen kann, Rückerstattungen zu decken, soll für Phase 2 eine staatliche Absicherung vorgesehen werden - eine Art "Public Liquidity Backstop" für die Reisebranche, wenn ich das so sagen darf.
Die RK-S empfiehlt Ihnen einstimmig, die Motion abzulehnen, das aus folgenden Gründen:
1.[NB]Es ist zwar richtig, und die RK-S hat das auch so erkannt, dass die Reisebranche sehr stark von der Covid-Pandemie betroffen war und besonders darunter gelitten hat. Sie hat umgekehrt aber auch sehr stark von den Covid-Krediten und der Härtefallhilfe profitiert. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass die Reisebranche die Covid-Krise sehr gut [PAGE 190] überwunden hat. Heute liegt die Tourismusbranche nicht ganz, aber fast, soviel ich weiss, auf dem Vor-Covid-Niveau. Ich habe gerade letzte Woche gehört, dass der Flughafen Zürich mittlerweile bei 95 Prozent der Auslastung des Jahres 2019 angekommen ist. Die Branche hat sich also sehr schnell und sehr gut wieder erholt. Entsprechend gab es in der Tourismusbranche nach der Covid-Krise nur wenige Konkurse. Das ist der erste Grund, ich sage mal, der praktische Grund, warum die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates der[NB]Meinung[NB]ist,[NB]es[NB]brauche[NB]diese Übergangsfinanzierung nicht.
2.[NB]Ein, wenn Sie so wollen, institutioneller Grund: Das Pauschalreisegesetz sieht die Sicherstellung der Kundengelder als private Aufgabe an. Wenn wir die Motion annehmen würden, würden wir das übersteuern und eine staatliche Absicherung, zumindest quasi subsidiär, als Rettungsfallschirm, etablieren. Das ist nicht die Idee des Gesetzes.
Diese zwei Gründe haben die RK-S einstimmig dazu gebracht, Ihnen zu empfehlen, der Motion nicht zuzustimmen.