Schmid Martin · Ständerat · 2024-03-11
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-11
Wortprotokoll
Auch Sie werden in Kürze zum Apéro gehen, wie das Bundesrat Parmelin schon gemacht hat, und den Wein geniessen können. Bitte trinken Sie dann, wenn Sie Alkohol trinken, Schweizer Wein.
Ich präsentiere Ihnen eine weitere Vorlage, welche sich mit dem Konsum und dem Absatz von Schweizer Wein beschäftigt. Nachdem wir heute schon die Absatzförderung aufgestockt haben, um mitzuhelfen, die Mengen Schweizer Weins, die sonst im Keller bleiben würden, einer sinnvollen Verwendung zuzuführen, und nachdem wir auch im Bereich der Wiederbepflanzung von Rebflächen einen Entscheid getroffen haben, kommt jetzt noch die Frage, ob wir eine Klimareserve für den Schweizer Wein einführen sollen. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Was will die parlamentarische Initiative? Sie will die Rechtsgrundlagen dafür schaffen, dass eine Klimareserve für Schweizer Wein eingeführt werden kann. Unter Klimareserve würde man die Möglichkeit verstehen, eine Traubenmenge zu ernten, die zwar über der kantonalen Quote, aber noch unter dem nationalen Maximalernteertrag für Weine mit dem Label "Kontrollierte Ursprungsbezeichnung" liegt. Sie wissen es: "Kontrollierte Ursprungsbezeichnung" heisst auf Französisch "appellation d'origine contrôlée" (AOC), und diese Weine werden daher AOC-Weine genannt. [PAGE 191]
Die parlamentarische Initiative hat eine längere Geschichte. Die Schwesterkommission unserer WAK hat im Februar 2022 beschlossen, sie einzureichen. Die WAK des Ständerates hat damals diesem Entscheid mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen nicht zugestimmt. Dann hat die WAK des Nationalrates einen erneuten Anlauf genommen und dem Nationalrat in der Folge beantragt, der Initiative Folge zu geben. Der Nationalrat hat ihr mit 112 zu 47 Stimmen bei 24 Enthaltungen Folge gegeben.
Der nationalrätliche Kommissionssprecher, der quasi auch hier für die Minderheit sprechen könnte, führte aus, dass es die Initiative brauche, damit es den Kantonen offenstehen würde, ihren Weinbetrieben auf freiwilliger Basis die Schaffung einer Klimareserve zu erlauben. Diese diene als Schwankungsreserve, damit der Markt in ernteschwachen Jahren mit einer ausreichenden Menge an Schweizer AOC-Wein beliefert werden könne. Mithilfe dieser Reserve könne die Liefersicherheit gewährleistet und damit die Marktposition des Schweizer Weines gestärkt werden - so der Kommissionssprecher im Nationalrat.
Unsere Kommission hat in der Mehrheit auch dieses Mal die Schaffung einer Klimareserve im von der Initiative genannten Sinn abgelehnt. Aus Sicht der Mehrheit der Kommission ist es die Aufgabe der Weinbäuerinnen und -bauern selber, Weinvorräte zu bilden und auch unterschiedliche Erntemengen auszugleichen. Ich als Sprecher aus der Bündner Herrschaft, welche hervorragende Weine produziert, kann Ihnen sagen, dass auch die Weinbauern Gewicht darauf legen, dass sie ihre Kunden jedes Jahr bedienen können. Denn sie wissen: Die Natur ist manchmal ungerecht, die Natur kann mit einem Hagel brutal sein, aber die Natur kann auch wunderbare Geschenke machen.
Das aktuelle System funktioniert sehr gut. Es sind die Kantone selbst, welche die Höchsterträge für AOC-Weine jährlich nach Anhörung der kantonalen Branchenorganisation festlegen. Es liegt also heute schon in der Hand der Branchenorganisationen der einzelnen Kantone, die Mengen festzulegen. Die Kantone können diese Höchstmengen nicht überschreiten. Die parlamentarische Initiative fordert auch nicht, dass man über die Höchstgrenzen hinausgehen solle. Die Zusammenarbeit zwischen Branchenorganisationen und Kantonen kann das Problem aus Sicht der Mehrheit lösen. Es braucht keine zusätzliche Regulierung auf Bundesebene für diesen Teil.
Würde man der Initiative Folge geben, würden sich sofort Fragen stellen: Ja, was ist, wenn es einige Jahre keinen ernteschwachen Jahrgang gibt? Besteht dann die Klimareserve weiterhin? Wie wird der mit der Klimareserve gebildete Bestand am Markt abgesetzt? Gibt es eine Marktstützungsmassnahme, oder müssen wir dann als Staat wieder eingreifen, um eben diese Mengen am Markt abzusetzen? Aus Sicht der Mehrheit ist es Aufgabe der Weinbauern selbst, das zu managen, diesen Ausgleich zu machen, denn eine Freigabe durch den Staat würde wieder eine neue Problematik mit sich bringen, gerade eben, wenn verschiedene erntestarke Jahre einander folgen würden.
Ich komme zur Schlussfolgerung: Aus Sicht der Kommissionsmehrheit hilft die parlamentarische Initiative den Weinbauern nicht. Die Weinbauern stellen heute in der Schweiz exzellente Qualitäten her. Die Weinbauern sind selbstständige Unternehmer. Sie haben es in der Hand, den Konsumentinnen und Konsumenten einen exzellenten Schweizer Wein zu unterbreiten. Sie halten eigene Lager. Die heute vorhandenen Regulierungen genügen aus Sicht der Kommissionsmehrheit, weshalb sie der Ansicht ist, dass wir der parlamentarischen Initiative keine Folge geben sollten.
Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der Kommission - sie entschied mit 6 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen -, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Trinken Sie lieber mehr Schweizer Wein, und verzichten Sie hier auf eine zusätzliche Regulierung.