Hegglin Peter · Ständerat · 2024-03-11
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-11
Wortprotokoll
Ich weiss, ich habe heute keinen leichten Stand, aber ich möchte trotzdem eine Lanze für die Mehrheit der Kommission brechen, damit Sie nicht allzu weinselig werden, aber vielleicht anschliessend noch einen Apéro mit einem guten Glas Schweizer Wein geniessen.
Haben Sie gelesen, was die parlamentarische Initiative will? Sie will ermöglichen, dass man Traubenmengen ernten kann, die über den kantonalen Quoten, aber unter dem nationalen Maximalertrag für AOC-Weine liegen und dann nicht direkt vermarktet werden dürfen. Diese Mengen sollten nicht[NB]in[NB]der[NB]Zuständigkeit des Winzers oder des Kellermeisters liegen, sondern das müsste dann jemand anderes administrieren.
Weshalb hat man Quoten eingeführt? Mit den Quoten will man die Qualität des Weines erhöhen. Sie können sich sicher an die Zeit erinnern, als man keine Quoten hatte. Da gab es riesengrosse Mengen an Wein; man sprach von Schwimmbädern, die gefüllt wurden, um den Wein zu lagern. Dann hat man Quoten eingeführt. In der Schweiz liegen die Quoten beim Weisswein bei 1,8 Kilogramm pro Quadratmeter, beim Rotwein bei 1,6 Kilogramm pro Quadratmeter. Die Kantone können nur mit tieferen Quoten davon abweichen. Diese liegen zwischen 1,2 und 1,4 Kilogramm Wein pro Quadratmeter, je nachdem, ob es sich um rote oder weisse Trauben handelt. Sie sagen jetzt, diese Quote sei tief. Zum Vergleich: Vorhin wurde das Beispiel der EU mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Alsace gewählt, also ein Wein aus dem Elsass. Dort liegt die Quote bei 1 Kilogramm pro Quadratmeter. Es ist also nicht so, dass in der EU die Quoten einfach höher wären, im Gegenteil: Sie sind zum Teil tiefer. Die Quote bei der AOC Alsace ist noch relativ hoch.
Wie ist die Situation heute? Heute können die Kantone die kantonalen Höchstmengen zusammen mit den Branchenorganisationen festlegen. Jedes Jahr können sie je nach Situation die Menge erhöhen, wie ich gesagt habe, bis zu den Quoten des Bundes, bis 1,8 Kilogramm - also von 1,2 Kilogramm bis 1,6 Kilogramm oder von 1,4 Kilogramm bis 1,8 Kilogramm. Diese Möglichkeit besteht. Es ist heute schon so und war auch in den vergangenen Jahren so, dass auch in guten Jahren die kantonale Quote nicht überschritten wurde. Es war gar nicht notwendig oder möglich, entsprechend Wein einzulagern, weil diese Mengen gar nicht erreicht wurden. Wir diskutieren also über etwas, was gar nicht[NB]passiert[NB]ist.[NB]Es[NB]gab[NB]scheinbar gar keine entsprechenden Probleme.
Aber wenn die Kantone die Quote erhöhen und sie höher ist als heute, dann liegt die Verantwortung bei den Winzern, bei den Weinbauern. Sie lagern diesen Wein ein, und sie können ihn, wenn sie ihn im laufenden Jahr nicht verkaufen können, im nächsten oder im übernächsten Jahr verkaufen. Sie können dann auch einen gewissen Prozentsatz zwischen den Jahren mischen. Damit können sie qualitativ guten Wein in einer ansprechenden Menge gleichmässig verkaufen, diese Möglichkeit besteht.
Die parlamentarische Initiative will eine neue Möglichkeit eröffnen. Die Kantone können das nicht. Sie können die Quote nicht erhöhen. Es läge dann nicht mehr in der Entscheidungskompetenz der Kantone. Die Frage ist dann, was mit diesen Weinen passiert. Wenn die Quote erhöht wird, dürften die Weine nicht auf den Markt gebracht werden; sie gehen ins Lager. Es gab jetzt mehrere Jahre mit guten Weinerträgen. Da staut sich das Lager auf. Wer ist dann für den Absatz und allenfalls für einen Lagerabbau verantwortlich? Ich denke, das müsste auch definiert werden.
Sollten Sie der parlamentarischen Initiative Folge geben, stellen sich auch noch Fragen zur Kontrolle, zur Regelung. Wer trägt das Risiko? Ich erwarte natürlich, dass das Risiko am Schluss nicht auf den Rebbauern zurückfällt. Ich erwarte natürlich auch, dass das Risiko nicht auf den Bund zurückfällt und nicht der Bund die Verantwortung übernehmen muss und entsprechend die Kosten zu tragen hat.
Ich empfehle Ihnen, wie es die Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.