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Jans Beat · Bundesrat · 2024-03-12

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-03-12

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist wie auch der Nationalrat und eine grosse Minderheit Ihrer Kommission davon überzeugt, dass die Vorlage notwendig und sinnvoll ist, und bittet Sie daher, auf diese einzutreten.

Das Ziel der Vorlage ist es, im Falle des Todes einer Unternehmerin oder eines Unternehmers die erbrechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, sodass das Unternehmen weiterhin Bestand haben und weitergeführt werden kann. Im Wesentlichen geht es dabei um die KMU. Wir haben es gehört: Es sind rund 600[NB]000, aber 90 Prozent davon beschäftigen weniger als zehn Personen.

Genau in diesen kleinen Strukturen entstehen die Probleme, die wir jetzt lösen wollen. Dort sind der Unternehmer und die Unternehmerin wichtig. Sie verkörpern das Unternehmen, sie sind für die Innovation des Unternehmens zuständig, sie wissen eigentlich alles. Dementsprechend einschneidend kann der Tod der Unternehmerin oder des Unternehmers für das ganze Unternehmen und seine Angestellten sein und schlimmstenfalls zu einer Auflösung und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen und viel Wissen führen.

Das geltende Erbrecht enthält keine spezifischen Bestimmungen für diese Situation. Vielmehr können einige der geltenden erbrechtlichen Vorschriften sogar als Hindernis für die Fortführung des Unternehmens wirken, sodass zum Beispiel die Verpflichtung des übernehmenden Erben, die Miterben sofort auszuzahlen, oder das Verbot für die Gerichte, Nachlassgegenstände zuzuteilen, ein Problem darstellen.

Das Fehlen einer angemessenen Regelung ist seit mehreren Jahren Gegenstand von Kritik. Zwar wurde mit der ersten Erbrechtsrevision die verfügbare Quote erhöht. Das war richtig und notwendig, und darauf hat der Kommissionsberichterstatter auch hingewiesen, aber das genügt nicht. Zusätzlich bedarf es weiterer, auf die Bedürfnisse von Unternehmen in dieser einschneidenden Phase ausgerichteter Massnahmen. Die aktuelle Rechtslage ist nicht befriedigend, und der Status quo ist schwer vertretbar. Es ist daher unsere Verantwortung, hier zu handeln und die Übertragung von Unternehmen im Rahmen der Erbteilung gesetzgeberisch zu erleichtern.

Nun wurde vonseiten der Kommissionsmehrheit gesagt, sie vermisse den Handlungsbedarf. Als Ihr Rat die Vorlage im letzten Sommer ein erstes Mal beraten hat, wurde vor allem kritisiert, dass die Vorlage nicht notwendig und zu kompliziert sei. Aus Sicht des Bundesrates trifft beides nicht zu. Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Anstoss zu dieser Vorlage nicht vom Bundesrat kam. Vielmehr geht die Vorlage auf den unmissverständlichen Wunsch breiter Kreise aus Wirtschaft und Rechtslehre zurück, und zwar wurde in der Vernehmlassung zur ersten Revision des Erbrechtes festgestellt, dass hier eine Lücke besteht, die man zu füllen hat. Das hat zu den Motionen geführt, und das hat zu dieser Vorlage geführt.

Angesichts dieser Entstehungsgeschichte ist es nicht überraschend, dass die Vorlage im Rahmen der Vernehmlassung dann, als die Vorlage selbst vernehmlasst wurde, sehr positiv aufgenommen wurde. Es haben 21 Kantone, 4 politische Parteien, 20 Verbände und Organisationen die geplanten Massnahmen ausdrücklich begrüsst. Das gleiche Bild zeigte sich in den Anhörungen Ihrer Kommission für Rechtsfragen im Oktober 2022. Alle eingeladenen Personen, d.[NB]h. Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Rechtspraxis und Wirtschaftsverbänden, anerkannten den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. In diesem Kontext und unter demokratischen Gesichtspunkten ist es bei diesen beiden Vernehmlassungsergebnissen schwer vertretbar, jetzt zu kommen und zu sagen, es gebe keinen Handlungsbedarf. Es ist auch nicht verständlich, warum man nicht wenigstens eintritt und eine öffentliche Debatte führt. Man kann ja am Schluss immer noch ablehnen, wenn der Entwurf nicht überzeugt.

Herr Ettlin hat gesagt, dass eine gute Unternehmerin, ein guter Unternehmer die Nachfolge selber planen soll. Natürlich ist eine sorgfältige Planung der Unternehmensnachfolge immer die beste Lösung. Die Realität zeigt aber, dass dies nicht immer so gehandhabt wird, sei dies, weil ein unerwarteter Schicksalsschlag eintritt oder die Thematik schlicht nicht angegangen wurde. Die Vorlage will für diese Fälle und nur für diese Fälle eine sinnvolle Lösungsmöglichkeit schaffen und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken und Arbeitsplätze sichern. Studienschätzungen zeigen, dass heute 10 bis 20 Prozent der Unternehmen keine Nachfolgeregelung haben.

Es geht also nicht um diejenigen Fälle, in denen die Unternehmerin oder der Unternehmer die Nachfolge plant und regelt. Das bleibt uneingeschränkt möglich. Es geht auch nicht um diejenigen Fälle, in denen eine Familienstiftung errichtet werden könnte, wie das teilweise gesagt wurde. Auch hier besteht kein Problem. Es geht um die anderen Fälle, um Fälle, die nicht im Vorfeld gelöst werden können. Sie lassen sich nicht, wie gesagt wurde, mit der erhöhten verfügbaren Quote des Erbrechts lösen. Denn wenn, wie bei kleinen Unternehmen, das Unternehmen das einzige Asset im Nachlass ist, hilft sie auch nicht weiter, solange man das Unternehmen nicht einfach zuteilen kann. Und noch wichtiger: Es setzt voraus, dass die Unternehmerin oder der Unternehmer eine Verfügung getroffen hat, was in diesen Fällen eben gerade nicht der Fall ist. Hier besteht nach Ansicht des Bundesrates und des Nationalrates Handlungsbedarf, und zwar im Interesse der Wirtschaft.

In den bisherigen Beratungen wurde immer deutlicher, dass der Schutz der Miterben ein wesentliches Anliegen ist. Ich glaube, das bestreitet niemand. Es wurde mehrfach behauptet, dass die Vorlage zu Ungleichheiten zwischen den Erben führe und die Interessen der Miterben, die das Unternehmen nicht übernehmen können oder wollen, gefährde. Doch genau das Gegenteil ist der Fall: Mit der Vorlage wird der Schutz der Miterben verbessert und ihre Rechte gegenüber heute gestärkt. Denn das geltende Recht ist zumindest in zweifacher Hinsicht unbefriedigend:

Erstens ermöglicht es einem Erben, die Übertragung zu blockieren und die Liquidation des Unternehmens zu veranlassen. Ein einziger Erbe genügt dafür. Heute bleibt in diesen Fällen nur der Verkauf, weil eine Zuweisung an einen Erben nicht möglich ist. Der Verkauf eines Unternehmens in einer solchen Notsituation führt jedoch oft zu einer Preissenkung, was meist mit der Vernichtung von volkswirtschaftlichen Werten und Arbeitsplätzen verbunden ist.

Zweitens kann ein Mehrheitserbe die anderen Erben, die nur wertlose Minderheitsanteile erhalten sollen, quasi dominieren. Derzeit können sich Miterben nicht dagegen wehren, dass ihnen Minderheitsbeteiligungen am Unternehmen in Anrechnung an ihren Pflichtteil zugewiesen werden.

Genau diese zwei Mängel will die Vorlage beheben. Sie will die Zusammenführung aller Anteile am Unternehmen fördern und die Gleichbehandlung zwischen den Erben stärken. Mit der vorgeschlagenen Lösung kann ein interessierter Erbe das Unternehmen beanspruchen, und das Gericht kann es diesem zuweisen. Im Gegenzug müssen die Miterben dem übernehmenden Erben allenfalls - und das nicht systematisch - einen Zahlungsaufschub einräumen. Eine solche Stundung gibt es zum Beispiel im Scheidungsrecht seit Langem, und sie hat sich bewährt. Das mag ein gewisser Eingriff sein, ist aber für die Miterben dennoch besser als die heutige Situation, bei der nur der Verkauf unter Wert übrig bleibt.

Auch die Wahrung der Gleichbehandlung unter den Erben ist ein zentrales Anliegen der Vorlage. Der gesetzliche Pflichtteil der Miterben wird gegenüber heute besser geschützt und nicht gefährdet. Das liegt insbesondere daran, dass für die Bewertung stets das Verkehrswertprinzip gilt. Die Miterben erhalten zusätzliche Rechte, und auch ein allfälliger [PAGE 204] Zahlungsaufschub ist grundsätzlich nur gegen zusätzliche Sicherheiten möglich. Der Nationalrat hat den Entwurf in diesem Punkt noch geändert, um den Schutz der Miterben weiter zu stärken. Die Pflichtteile der Miterben werden mit der Vorlage nicht gefährdet oder gar verletzt, sondern insgesamt besser geschützt. Die Vorlage ist aus unserer Sicht ausgewogen und subsidiär.

Das letzte Argument, das Sie vorgebracht haben, ist die angebliche Komplexität. Die Vorlage werde ausser mehr Regulierung viele neue Probleme schaffen und somit zu mehr Konflikten zwischen den Erben führen. Es stimmt, dass die Vorlage angesichts der Materie nicht einfach ist. Inhaltlich ist die Vorlage aber nicht überaus komplex. Im Kern werden vier Punkte geregelt: erstens die Integralzuweisung des Unternehmens an einen Erben, zweitens das Recht dieses Erben auf Zahlungsaufschub, drittens die Berechnung des Wertes des Unternehmens und viertens der Schutz der übrigen Erben.

Die Vorlage beschränkt sich darauf, wesentliche Fragen in möglichst einfachen Worten zu regeln, wobei sie den Gerichten den notwendigen Ermessensspielraum gibt. Die Vorlage ist praxisorientiert und bietet Lösungen für die tatsächlichen Probleme, wenn sich ein Unternehmen in der Erbmasse befindet und die Nachfolge nicht geregelt wurde. Deshalb wird die Vorlage nicht zu mehr Streitigkeiten zwischen Erbinnen und Erben führen, sondern im Gegenteil zu weniger, denn es ist das geltende Recht, das viele Fragen aufwirft und Rechtsunsicherheiten schafft. Wenn man einen möglichst klaren gesetzlichen Rahmen schafft, erhöht man die Sicherheit und Vorhersehbarkeit des Rechts, und das ist eines der Ziele dieser Vorlage. Wir gehen davon aus, dass Erbstreitigkeiten daher abnehmen und nicht zunehmen werden.

Ich wurde in einer Kommission einmal gefragt, ob wir in dieser Legislatur denn auch Vorlagen bringen würden, mit denen wir die Gerichte entlasten anstatt belasten. Tatsächlich ist das ein wichtiges Anliegen auch von mir als Justizminister. Ich muss sagen, auf diese Frage hin war ich recht verlegen. Aber hier haben wir nun eine solche Vorlage.

Zusammenfassend kann man somit festhalten, dass die Vorlage von der Wirtschaft und der Erbrechtspraxis gefordert und erwartet wird. Die Rechte der Miterben werden damit im Vergleich zu heute ausgebaut und gestärkt und ihr Pflichtteil geschützt.

Lassen Sie mich noch etwas zu den Bedenken sagen, die hier zu Recht, meine ich, gegenüber den Vorschlägen geäussert wurden, die auf dem Tisch liegen. Herr Rieder, Herr Ettlin, Herr Fässler und auch Herr Schwander haben mit den neuen Vorschlägen Probleme gesehen. Die Rechtsgelehrten, die Experten, die wir mit sehr, sehr viel Arbeit betraut haben, um diese Vorschläge auszuarbeiten, haben, meine ich, eine gute Arbeit gemacht. Wenn Sie aber zur Überzeugung kommen, dass das gar nichts bringt, keine Lösungen sind, die hier vorgeschlagen werden, sondern nur Verkomplizierungen, dann, glaube ich, haben es diese Experten dennoch verdient, dass man die Diskussion öffentlich führt, sie zu Ende führt. Am Schluss, wenn die Argumente von Herrn Rieder, Herrn Ettlin und Herrn Fässler überzeugen, dann können Sie sagen: Ja, wir haben dargelegt, wir haben bewiesen, dass das nichts bringt, also lehnen wir die Vorlage ab. Wenn wir diese Diskussion hier nicht führen können bzw. sie zu diesem Zeitpunkt abgeblockt wird, meine ich, ist es gegenüber all den Kreisen, die sie jetzt über viele Jahre gefordert haben, nicht fair.

Deshalb bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, nach dieser langen, langen Arbeit die Diskussion zu Ende zu führen und auf die Vorlage einzutreten.