Lexipedia

Jans Beat · Bundesrat · 2024-03-12

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-03-12

Wortprotokoll

Mit der Änderung von Artikel 105a wollte die Kommission verdeutlichen, dass das Gericht sowohl die Ehe für ungültig erklärt als auch die nach Absatz 2 erforderlichen Einzelfallprüfungen vornimmt. Ausgeschlossen wird dabei explizit, dass eine vorgelagerte Behörde, insbesondere die klageberechtigte Behörde, die Einzelfallprüfung vorwegnimmt und demzufolge allenfalls auf die Klageeinreichung verzichtet. Die Prüfung soll ausdrücklich dem zuständigen Gericht vorbehalten sein. Dies entspricht der Konzeption und der Absicht des Entwurfes. Die Eheungültigkeit ist in allen Fällen stets durch ein Gericht auszusprechen. Die Rolle des Gerichtes bleibt dabei gleich.

Insofern schafft die Anpassung keine Änderung im Vergleich zum geltenden Recht und wird auch vom Bundesrat unterstützt. Wie der Bundesrat mehrfach ausgeführt hat, ist es wichtig, dass ein Gericht die mitunter heikle Einzelfallprüfung als spezialisierte und sensibilisierte Behörde vornimmt. Es kann dann auch die Bedenken, die Frau Binder geäussert hat, aufnehmen und abwägen.

In diesem Sinne unterstützen wir die Änderung.

Jans Beat · Bundesrat · 2024-03-12 | Lexipedia | Lexipedia