Marti Min Li · Nationalrat · 2024-03-12
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-12
Wortprotokoll
Dieses Postulat möchte, dass ein wissenschaftlicher Pilotversuch durchgeführt wird, in dem mit freiwilliger Beteiligung von Unternehmen eruiert werden soll, ob eine Lohntransparenz in Stelleninseraten einen Beitrag zur Vermeidung von Lohndiskriminierung leisten kann.
Ich muss Ihnen nicht erläutern, dass die Lohngleichheit wichtig ist und dass sie auch ein Recht ist, das in der Bundesverfassung verankert ist. Die Frage der Lohndiskriminierung ist eine, die sich je nachdem schon zu Beginn einer Berufskarriere stellen kann. Es kann also schon zu Beginn, beim Berufseinstieg oder bei einem Stellenantritt, eine Lohndiskriminierung passieren. Je nachdem, wie gut jemand verhandelt, wie gut jemand informiert ist, wird bereits ungleich, quasi mit einem Startvorteil oder -nachteil, begonnen, und dies kann sich in der Laufbahn noch akzentuieren.
Daher verspricht man sich von dieser Lohntransparenz gleich zu Beginn in den Stelleninseraten auch einen Beitrag gegen die Lohndiskriminierung. Es gibt diverse Studien, die diesen Effekt untersucht haben. Es gibt einige Länder, die entsprechende Gesetzgebungen vorgenommen haben, die diese Lohntransparenz in Stelleninseraten vorschreiben. Das ist eine Frage, die auch in HR-Kreisen durchaus kontrovers, aber mit grossem Interesse diskutiert wird. Denn man erhofft sich von der Lohntransparenz in den Stelleninseraten nicht nur einen Beitrag zur Vermeidung von Lohndiskriminierung, sondern auch einen Beitrag dazu, dass sich besser und richtiger qualifizierte Leute auf eine Stelle bewerben und damit auch ein Beitrag gegen den Fachkräftemangel geleistet werden kann.
Es gibt einige Unternehmen in der Schweiz, die schon Lohntransparenz praktizieren. Die Post ist eines davon, auch die Helsana tut dies. Es gibt weitere Unternehmen, die sich überlegen, die Lohnbandbreite bereits in den Stelleninseraten anzugeben. Ich glaube, es besteht ein grosses Interesse daran, die Frage zu klären, ob die Transparenz in den Stelleninseraten tatsächlich einen Beitrag gegen die Lohndiskriminierung leisten, aber auch zu besseren Bewerbungen und grösserer Arbeitszufriedenheit in den Betrieben führen kann. Das wäre eben gerade der Sinn dieser Übungsanlage: dass wir die Unternehmen, die das freiwillig schon tun oder ein Interesse daran haben, wissenschaftlich begleiten. Nachher könnten wir auf Basis von wissenschaftlichen Fakten diskutieren, ob die Lohntransparenz in den Stelleninseraten wirklich einen effektiven Beitrag zur Vermeidung von Lohndiskriminierung leisten kann.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates, einerseits mit der Begründung, dass gegen die Lohndiskriminierung bereits genügend getan werde. Andererseits - und das ist wirklich ein bisschen bemerkenswert - sagt er, man solle solche Instrumente nur prüfen, wenn ausgewiesen sei, dass sie auch einen klaren Nutzen haben. Aber es wäre ja gerade der Sinn dieses Postulates, herauszufinden, ob diese Instrumente einen Nutzen haben. Also hier beisst sich die Katze argumentativ etwas in den Schwanz. Wenn man also die Frage klären möchte, wie man einen effektiven Beitrag gegen die Lohndiskriminierung leisten kann - und[NB]das[NB]ist[NB]eine[NB]Frage,[NB]die in verschiedenen Ländern tatsächlich diskutiert wurde oder zu der schon Resultate umgesetzt wurden -, dann müsste man wirklich diese Zahlen und diese Fakten erheben.
In diesem Sinne bitte ich Sie, mein Postulat zu unterstützen.