Müller Damian · Ständerat · 2024-03-12
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-12
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der zweiten Differenzbereinigung. Nach der Beratung im Nationalrat vom letzten Donnerstag verbleibt einzig die Differenz zur Frage der Anschlusspflicht. Ihre SGK-S hat heute Morgen früh getagt und die Differenz bei Artikel 59abis KVG, die Übergangsbestimmung und als Folge den Titel sowie Artikel 37 Absatz 3 KVG behandelt.
Der Nationalrat nahm bekanntlich die generelle Anschlusspflicht für ambulante Leistungserbringer, die der Bundesrat für die umfassende Reform des EPDG vorsieht, in die Vorlage auf. Im Rahmen der ersten Differenzbereinigung verlängerte er die Übergangsfrist von einem auf drei Jahre und nahm ambulante Leistungserbringer, die bei Inkrafttreten der Revision 60 Jahre oder älter sind, von der Anschlusspflicht aus. In der zweiten Differenzbereinigung am letzten Donnerstag differenzierte der Nationalrat zudem die vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten. Für einzelne Leistungserbringer oder Organisationen mit höchstens fünf Leistungserbringern soll neu eine Busse von höchstens 5000 Franken möglich sein.
Die SGK-S hat diese Thematik heute eingehend besprochen. Sie finden die entsprechenden Differenzen auf den Seiten 5 bis 7 der Fahne. Die SGK-S hat das nochmals festgehalten: Sie sagt, es gebe keine grosse Euphorie für diese Gesetzgebung und diesen Weg, insbesondere auch bezüglich der Strafbestimmungen. Statt jetzt aber eine Bestimmung bezüglich des Hausärztemangels hineinzunehmen, in der man den Ärzten sagt, was sie zu tun und zu lassen haben - im Wissen darum, dass es hier eigentlich am falschen Ort ist -, ist die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Auffassung, dass sie weiterhin an den bisherigen ständerätlichen Beschlüssen festhalten will. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.
Es ist uns klar, dass die Vorlage, wenn wir jetzt festhalten, morgen an die Einigungskonferenz geht. Aber die Frau Bundesrätin hat wie auch die SGK-S immer klar festgehalten, dass es hier um eine Übergangsgesetzgebung, eine Übergangsfinanzierung geht. Wir werden die Leistungserbringer, insbesondere auch die Ärzte, dann in der grossen Revision berücksichtigen. Hier jetzt aber zusätzlich etwas[NB]aufzunehmen,[NB]scheint[NB]der[NB]Kommission weiterhin nicht sinnvoll zu sein.
Ich bitte Sie, Ihrer einstimmigen Kommission zu folgen und weiterhin festzuhalten, wie es der Ständerat bis dato immer gemacht hat.