Marti Samira · Nationalrat · 2024-03-12
Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-12
Wortprotokoll
Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sollen faire Arbeitsbedingungen und existenzsichernde Löhne erhalten - das ist vermeintlich eine Selbstverständlichkeit. Mit dem Entsendegesetz und mit den flankierenden Massnahmen haben wir verschiedene Instrumente, um diesen Grundsatz durchzusetzen.
Zu einem wirksamen Lohnschutz gehören natürlich ein funktionierender Vollzug und ein umfassendes Kontroll- und Sanktionssystem. Doch während im Jahr 2020 das oberste Prozent in der Einkommensverteilung einen Monatslohn von durchschnittlich 25[NB]000 Franken erhielt, erhielt gleichzeitig eine halbe Million von Arbeitnehmenden in der Schweiz weniger als 4100 Franken Monatslohn, notabene für eine 100-Prozent-Stelle und brutto.
Bei genauer Betrachtung wird es relativ klar: In Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) oder auch Normalarbeitsverträgen ist der Lohnschutz wirkungsvoll, ist die Lohnungleichheit kleiner. Die anderen Branchen hinken hinterher. Das zeigt sich auch in der Lohnentwicklung über die Zeit: Lohnabschlüsse in GAV-Branchen lagen in den letzten Jahren regelmässig über der allgemeinen Lohnentwicklung. Die GAV-Löhne stiegen zwischen 2011 und 2021 im Mittel um 0,8 Prozentpunkte gegenüber 0,6 Prozentpunkten insgesamt. Die Gleichung ist also relativ einfach: Um den Lohnschutz in der Schweiz zu sichern und zu stärken, brauchen wir mehr Gesamtarbeitsverträge. Das ist dringend nötig, sei es im Detailhandel, in der Logistik, aber auch im Journalismus oder in der Landwirtschaft.
Übrigens weist die schweizerische GAV-Abdeckung im internationalen Vergleich mit rund 50 Prozent einen unterdurchschnittlichen Wert auf. Die europäischen Spitzenreiter wie Österreich, Belgien, Schweden, Finnland oder Frankreich weisen einen ungleich höheren Abdeckungsgrad aus. Damit ist natürlich nicht alles gemacht, doch der OECD-Durchschnitt wird für 2009 - das sind ältere Zahlen - mit 62 Prozent angegeben.
Mein Postulat behandelt die EU-Mindestlohnrichtlinie. Sie verlangt von Mitgliedstaaten, in denen die tarifvertragliche Abdeckung unter 80 Prozent liegt, einen sogenannten Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen, sprich eine staatliche Förderung von GAV-Abschlüssen. So etwas täte der Schweiz zusätzlich zum Sanktions- und Vollzugsregime, das uns heute zur Verfügung steht, auch gut. Ein solcher GAV-Aktionsplan würde uns die Möglichkeit geben, den autonomen Ausbau des Lohnschutzes im Inland - auch im Sinne der europäischen Entwicklungen - zu fördern. Mein Postulat verlangt, dass der Bundesrat dafür verschiedene Massnahmen prüft, namentlich - es liegt auf der Hand - Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung von GAV. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten, um hier vorwärtszumachen.
Schliesslich, das muss ich Ihnen nicht erzählen, gibt es auch einen engen Zusammenhang zu den Verhandlungen der Schweiz mit der Europäischen Union über die Bilateralen III. Wir wissen es seit dreissig Jahren: Bezüglich der Beziehungen der Schweiz zu Europa müssen wir den sozialen Schutz im Inland ausbauen und das Leben der Menschen in allen Lohnkategorien verbessern, damit diese Beziehungen eben auch innenpolitisch Akzeptanz finden. Die Europapolitik darf nicht für einen Angriff auf Lohn- und Arbeitsbedingungen missbraucht werden.
Wer heute den europapolitischen Schulterschluss bekräftigen möchte, könnte mit einem Ja zu diesem Postulat ein richtiges Zeichen setzen.