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Girod Bastien · Nationalrat · 2024-03-13

Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-03-13

Wortprotokoll

Gerne begründe ich hier das Postulat 23.3377 der Grünen Fraktion, "Bezahlbaren Wohnraum schaffen mit besserer Nutzung bestehender Gebäude". Es geht hier darum, dass der Bundesrat beauftragt wird, zu untersuchen, wie in Anbetracht der Knappheit bezahlbarer [PAGE 463] Wohnungen die effiziente Nutzung des Wohnraumes gefördert werden kann und welchen Beitrag hierbei verschiedene Massnahmen leisten können. Konkret aufgelistet sind folgende zu prüfenden Massnahmen:

1.[NB]Ein Recht auf Wohnungstausch. Hier geht es um die Herausforderung, dass es aufgrund der Entwicklung der Mieten für Mieter oft Sinn macht, in einer zu grossen Wohnung zu bleiben, und dass deshalb kein Wechsel stattfindet. Mit einem Recht auf Wohnungstausch könnte man hier Abhilfe schaffen.

2.[NB]Mindestbelegung als Auflage für Neubauten im urbanen Raum. Wo der Wohnraum knapp ist, soll dies geprüft werden. Beim genossenschaftlichen Wohnungsbau hat man damit positive Erfahrungen gemacht, und es wäre zu prüfen, inwiefern das auch bei grossen Liegenschaften eingeführt werden kann, um sicherzustellen, dass der Wohnraum effizient genutzt wird.

3.[NB]Berücksichtigung der Belegung bei der Neuvergabe von Wohnungen. Auch hier gilt: Man hat bei Genossenschaften positive Erfahrungen mit der Praktikabilität solcher Vorgaben gemacht, und auch diese Massnahme würde helfen, dass der Wohnraum effizient genutzt wird. Es ist einfach schwer verständlich, dass bei Wohnungsknappheit sehr grosse Wohnungen nicht oder nur von sehr wenigen Personen genutzt werden. In diese Richtung geht auch der nächste Punkt.

4.[NB]Einschränkungen von Zweitwohnungen in urbanen Zentren. Diese Ziffer betrifft Fälle, in denen Wohnungen gar nicht genutzt werden, sondern eigentlich als Zweitwohnungen in urbanen Zentren leer stehen. Auch hier soll untersucht werden, welches Potenzial an Wohnraum geschaffen werden könnte.

Im Unterschied zum vorherigen Postulat ist hier noch keine Einigung zwischen dem Bundesrat und diesem Vorstoss absehbar. Der Bundesrat ist bei den meisten Ziffern einfach anderer Meinung. Ich denke, bei Ziffer 1 argumentiert er eigentlich so, als ob dies direkt eingeführt werden soll. Es geht ja nicht darum, es einzuführen, sondern darum, es in einem Bericht einmal genauer anzuschauen. Das Gleiche gilt dann für seine Argumentation zu den Mindestbelegungsvorschriften. Hier sagt er, dies sei ein zu starker Eingriff in die Eigentumsrechte. Gleichzeitig verweist er selber darauf, dass es im gemeinnützigen Wohnungsbau funktioniert und einen Beitrag leistet. Das würde es rechtfertigen, dies noch genauer zu untersuchen.

Bezüglich Zweitwohnungsgesetz verweist er darauf, dass in den urbanen Zentren die 20 Prozent noch nicht erreicht sind. Es ist uns auch klar, dass diese Schwelle nicht erreicht ist, aber urbane Zentren sind eben auch keine Ferienorte. Von dem her kann man dort auch bereits bei unter 20 Prozent verlangen, dass Massnahmen ergriffen werden. Wenn in Zentren nur schon 5 oder 10 Prozent der Wohnungen Zweitwohnungen sind, ist das in Anbetracht der Wohnungsknappheit störend, und dann bräuchte es dort Massnahmen.

In diesem Sinne möchte die Grüne Fraktion hier festhalten und bittet Sie, dieses Postulat zu unterstützen.