Jans Beat · Bundesrat · 2024-03-13
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-03-13
Wortprotokoll
Es geht nicht darum, neue Wege zu verunmöglichen oder gar Kreativität zu verhindern. Ich glaube, wir müssen offen sein für vieles. Aber hier geht es darum, Wege, die man ausprobiert hat und die nicht zum Ziel führen, nicht noch einmal zu gehen. Das ist eigentlich der Grund, warum der Bundesrat die Motion ablehnt.
Die Motion fordert ein Transitabkommen, damit nicht nur, aber vor allem Eritreerinnen und Eritreer, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, rückgeführt werden können. Der Bundesrat ist mit der jetzigen Situation bezüglich Rückkehr nach Eritrea auch nicht zufrieden; ich habe das vorhin schon gesagt. Der Bundesrat bemüht sich seit Jahren aktiv, eine Verbesserung hinzukriegen, und wird die Bemühungen auch in Zukunft intensiv fortsetzen. Aber ja, Eritrea ist eines der wenigen Länder, die die unfreiwillige Rückkehr kategorisch ablehnen. Diese Situation betrifft, wie gesagt, nicht nur die Schweiz, [PAGE 228] sondern alle europäischen Staaten. Wir müssen das Problem deshalb weiterhin zusammen mit den anderen Staaten angehen. Ich glaube, hier ist Europa unterwegs, und vielleicht gelingt es der EU eher als uns bis anhin, das Problem zu lösen. Ich kann nichts versprechen, denn Eritrea ist wirklich überhaupt nicht bereit zu kooperieren.
Jetzt wird als Beispiel das Transitabkommen mit dem Senegal als Erfolgsmodell erwähnt. Aber dieses Modell hat nicht funktioniert. Das hat zunächst einmal politische Gründe: Der Senegal wollte das Abkommen nicht umsetzen, und dann geht es nicht. Es gab aber auch in der Schweiz erheblichen Widerstand gegen diese Massnahme.
Selbst wenn die Schweiz ein solches Transitabkommen abschliessen könnte, würde das keine Lösung für die unfreiwillige Rückkehr abgewiesener Eritreer darstellen. Warum wäre das so? Ein Transitabkommen würde lediglich die Durchreise von Personen ermöglichen, das heisst, abgewiesene Eritreer würden dort landen, und die Hoffnung wäre, dass sie danach irgendwie nach Eritrea kämen. Im Falle des Abkommens mit dem Senegal war aber von Anfang an klar, dass die Schweiz die Personen wieder zurückführen müsste, wenn nicht innerhalb von 72 Stunden die Identifizierungen nicht vorgenommen und die entsprechenden Ersatzreisepapiere ausgestellt werden können. Das war das Abkommen.
Unter diesen Bedingungen war die senegalesische Regierung für kurze Zeit bereit, ein Abkommen abzuschliessen. Aber ich glaube, ich muss es nicht weiter erklären: Das funktioniert nicht. Das heisst in der Praxis, dass die Menschen nach 72 Stunden wieder zurückkommen, und das Problem ist nicht gelöst. Im Gegenteil, wir hätten relativ viel unnötigen Aufwand betrieben, und am Schluss wären sie trotzdem wieder hier.
Was ich auch noch sagen möchte: Wir sind auch sehr unzufrieden mit den Ereignissen, die dort stattgefunden haben; es gab zum Teil gewalttätige Ausschreitungen. Das akzeptieren wir nicht, das ist völlig klar. Aber ich möchte auch darauf hinweisen: Ein grosser Teil der vorläufig aufgenommenen Menschen aus Eritrea - ich glaube, es ist inzwischen die Hälfte - ist schon lange hier. Es gibt auch viele, die gut integriert sind, und über die Hälfte ist hier geboren. Das Problem hat dann auch noch eine menschliche Komponente, wenn wir plötzlich sagen, dass alle vorläufig Aufgenommenen in ein Transitland abgeschoben werden.
Die Diskussion um die Transitabkommen werden wir aber führen. Das Postulat Caroni 23.4490 hat uns beauftragt, eine Prüfung zu machen. Diesen Auftrag nimmt der Bundesrat an, auch um die rechtlichen Situationen darzulegen. Eine Frage ist: Müssten wir unsere Verfassung oder unsere Gesetze ändern? Eine andere Frage stellt sich im Zusammenhang damit, dass wir Ihnen über die Situation bei Transitabkommen, die bereits jetzt von anderen Ländern abgeschlossen wurden, berichten würden. In diesem Sinne wird uns die Diskussion weiter beschäftigen.
Der Bundesrat bemüht sich, wie auch aus der Stellungnahme zur Motion Minder 23.4038, "Migrationsabkommen mit Eritrea anstreben", hervorgeht, die Migrationszusammenarbeit mit Eritrea zu stärken. Das Ziel dieser Motion ist es, ein Migrationsabkommen mit Eritrea abzuschliessen. Voraussetzung für den Abschluss eines Abkommens ist aber, wie gesagt, dass Eritrea bereit dazu ist.
Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass sich die Zahl der insgesamt ausreisepflichtigen eritreischen Staatsangehörigen verringert hat. Das beurteilen wir als positiv. Ende 2022 waren 309 Eritreer, Ende 2023 waren 278 Eritreer ausreisepflichtig. Die Zahl der primären Asylanträge ist darüber hinaus seit mehreren Jahren rückläufig und hat stark abgenommen. Stellten im Rekordjahr 2015 insgesamt 8542 Eritreer ein Erstgesuch, waren es 2023 noch 705. Für die freiwillige Rückkehr benötigt die Schweiz im Übrigen kein Transitabkommen, da in diesen Fällen in der Schweiz Ersatzreisepapiere ausgestellt werden.
Aus den vorgenannten Gründen ist der Bundesrat also der Ansicht, dass eine Lösung, wie sie in der vorliegenden Motion vorgeschlagen wird, nicht zielführend sowie in der Praxis nicht umsetzbar ist. Daher empfiehlt er Ihnen Ablehnung der Motion.