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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2024-03-13

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-13

Wortprotokoll

Die UREK hatte heute Morgen noch die vier Differenzen zu behandeln, die aus der letzten Differenzbereinigungsrunde aus dem Ständerat zu uns kamen. Sie beantragt, dem Ständerat in einer Differenz entgegenzukommen und dreimal am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Das Entgegenkommen betrifft Artikel 11 Absatz 7. Da geht es um die Abtretung von Fahrzeugen bei den Flottenzielen. Man hat eingesehen, dass man dort wahrscheinlich die Falschen trifft, nämlich die kleineren Gewerbler, wenn man festhält und diese Massnahme verbieten will. Das wäre nicht zielführend.

Ich will Ihnen nicht verhehlen, dass die Diskussion heute Morgen nicht nur inhaltlich, sondern auch staatspolitisch geführt wurde. Die Vertretung der Mehrheit war mitunter ein bisschen frustriert, dass man im Rahmen dieser Differenzbereinigung immer wieder versucht hat, dem Ständerat entgegenzukommen, dieser dann aber jeden Kompromiss ablehnte. Aus dieser Frustration heraus hat man schlussendlich gesagt: Dann erzwingen wir halt eine Einigungskonferenz und gehen mit den verbleibenden Differenzen - es sind deren drei - morgen früh in eine Sitzung mit dem Ständerat.

Nun haben wir vorhin im letzten Fraktionssprechervotum gehört, dass die Grünliberale Fraktion heute Morgen zwar dreimal links geblinkt hat, jetzt aber zweimal rechts abbiegt. Das ist so weit nichts Verwerfliches. Es steht im Dienste der erneuten Kompromisssuche. Es ist quasi der letzte Versuch. Es verbliebe dann nur noch eine Differenz mit dem Ständerat, und man hofft, diese dann doch noch im Sinne des Nationalrates auszuräumen. Es ist nicht meine Aufgabe, dies zu bewerten. Es ist meine Aufgabe, für die Meinung der Kommissionsmehrheit einzustehen. Ich gebe Ihnen dies einfach mit für Ihre taktischen Überlegungen.

Die erste der drei verbleibenden Differenzen, bei denen sich die Mehrheit eben nicht dem Ständerat anschliesst, betrifft Artikel 3 Absatz 2, das Inlandziel, also konkret die Frage: Braucht es eine konkrete Prozentzahl, die bestimmt, wie hoch die Verminderung der Treibhausgasemissionen in der Schweiz sein soll? Ständerat und Bundesrat waren stets der Meinung, dass keine konkrete Prozentzahl festgelegt werden soll, sondern dass es im Gesetz lediglich heissen soll, dass man die Treibhausgasemissionen in erster Linie im Inland reduziert. Der Nationalrat wollte zuerst 75 Prozent schreiben, der Ständerat ging darauf aber nicht ein. Der Nationalrat hat dann einen Kompromiss, 70 Prozent, vorgeschlagen, der Ständerat ging wieder nicht darauf ein. Und wie gesagt, weil irgendwann einmal genug der Kompromisse ist, findet Ihre Kommission jetzt: Wir halten fest, diese 70 Prozent sollen ins Gesetz kommen. Bundesrat Rösti hat vorhin gesagt, er werde dem Bundesrat beantragen, 66 Prozent in die Verordnung zu nehmen. Der Antrag auf Festhalten bei Artikel 3 Absatz 2 setzte sich mit 13 zu 12 Stimmen gegen den Antrag der jetzigen Minderheit Vincenz durch.

Ebenfalls mit 13 zu 12 Stimmen obsiegte der Antrag auf Festhalten bei Artikel 10 Absatz 1 gegenüber dem Antrag der jetzigen Minderheit Egger Mike. Bei dieser zweiten Differenz geht es um die Frage, ob man Zwischenziele für die durchschnittlichen CO2-Emissionen der erstmals in Verkehr gesetzten Personenwagen festlegen will. Die inhaltliche Diskussion haben wir bereits geführt. Die Kommissionsmehrheit ist [PAGE 483] nach wie vor der Meinung, dass diese Zwischenziele und damit ein linearer Absenkpfad eine effektive Klimawirkung haben. Alle Emissionslimiten, die nicht einem linearen Absenkpfad folgen und höher sind als die letztlich nur zeitlich verschobenen Werte, stellen ausgestossenes CO2 dar - darum geht es in diesem Gesetz -, und das will man eigentlich verhindern. Deshalb halten wir da, wie gesagt, mit 13 zu 12 Stimmen an unserer Fassung fest.

Die letzte Minderheit betrifft die Frage der Ladestationen bei Artikel 41b: Hier obsiegte die Fassung der Mehrheit, ebenfalls mit 13 zu 12 Stimmen, gegenüber dem Antrag der jetzigen Minderheit Graber. Es geht um die Bundesförderung von Ladeinfrastrukturen. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, vonseiten des Bundes 30 Millionen Franken für Ladeinfrastrukturen in Mehrparteiengebäuden, in Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen und auf öffentlichen Parkplätzen zu investieren. Der Ständerat wollte davon nichts wissen. Der Nationalrat machte einen Kompromiss, strich die Investition für öffentliche Parkplätze und sah nur noch Basisinstallationen im Umfang von 20 Millionen Franken vor. Der Ständerat wollte davon nichts wissen, und die Vorlage ging wieder zurück in den Nationalrat. Wir haben jetzt genug der Kompromisse und halten an unserem Beschluss fest. Wir wollen diese 20 Millionen Franken Bundesförderung für die Ladeinfrastruktur.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dreimal festzuhalten und die Einigungskonferenz mit diesen drei Differenzen zu munitionieren.