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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-13

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-13

Wortprotokoll

Der Motionär, Herr Egger, möchte die Bewilligungspflicht für Ausnahmetransporte aufheben, also für Transporte mit Fahrzeugen bis zu 3 Metern Breite, 4 Metern Höhe, 30 Metern Länge und 44 Tonnen Gewicht bei einer maximalen Belastung von 12 Tonnen pro Achse. Er möchte die Aufhebung der Bewilligungspflicht für diese Transporte zur Reduktion des administrativen Aufwands nutzen, was mir sehr sympathisch ist. Das sollten wir überall tun, wo wir das tun können. Nur ist der Bundesrat der Meinung, dass hier - es wurde bereits angetönt - der falsche Ansatz gewählt wird.

Weil der Bundesrat den Aufwand im administrativen Bereich durchaus reduzieren will, hat er im Bereich Ausnahmetransporte bereits Massnahmen getroffen, die zu einer Reduktion des Verwaltungsaufwands für das Transportgewerbe führen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit von Dauerbewilligungen.

Eine Aufhebung der Bewilligungspflicht, wie sie der Motionär verlangt, lehnt der Bundesrat aber aus folgenden Gründen ab: Die bestehende Bewilligungspflicht stellt sicher, dass Ausnahmetransporte rechtskonform durchgeführt werden. Eine Aufhebung der Bewilligungspflicht für gewisse Dimensionen bedeutet nichts anderes, als dass grössere Dimensionen dann die Regel werden könnten. Die Hauptbefürchtung des Bundesrates ist, dass man dann einfach mit grösseren Transporter herumfährt. Die bestehenden gesetzlichen Gewichte und Abmessungen würden damit faktisch aufgehoben oder angepasst.

Dadurch würde die Anzahl der Transporte mit höheren Gewichten und Abmessungen auch zunehmen, möglicherweise auch auf Strassen, die für solche Transporte nicht geeignet sind. Dem haben Sie widersprochen. Praktiker werden wahrscheinlich schon Strassen suchen, da gebe ich Ihnen sogar recht, die breit genug sind. Ob die nötige Sicherheit dann auch gewährleistet ist, sollte jedoch abgeklärt werden. Hinzu kommen die negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur, die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss, die Fahrzeuge mit höheren Gewichten und Abmessungen mit sich bringen.

Zudem hat das bestehende Regime mit einem Bewilligungsverfahren Vorteile für die Vollzugsbehörden: Es ermöglicht die statistische Erfassung der Transporte und gibt den Kantonen und dem Bund eine gewisse Steuerungs- und Kontrollmöglichkeit. Eine Aufhebung der Bewilligungspflicht würde diese Möglichkeiten verringern, der Kontroll- und Verwaltungsaufwand würde zulasten der Polizei verschoben. Aus diesem Grund beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.

Ich darf Ihnen auch noch sagen: Im Jahr 2023 hat das ASTRA 4036 Bewilligungen erteilt und nur 57 Gesuche abgelehnt. Es ist also nicht so, dass die Behörde das Transportgewerbe schikaniert. Aber sie prüft halt die Sachgerechtigkeit, hat so eine Übersicht und Sicherheit. Grundsätzlich gilt: Wenn man transportieren will, ist das möglich.