Jans Beat · Bundesrat · 2024-03-13
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-03-13
Wortprotokoll
In den Asylzentren hat es Menschen, die dringend Schutz brauchen, aber ein kleiner Anteil von Asylsuchenden hält sich nicht an die Regeln und fällt negativ auf. Die Folgen sind tätliche [PAGE 236] Auseinandersetzungen sowie deliktisches Verhalten innerhalb und ausserhalb der[NB]Bundesasylzentren.[NB]Diese führen bei den sich korrekt verhaltenden Asylsuchenden, bei den Mitarbeitenden des SEM sowie bei der Bevölkerung und in den Gemeinden zu einer angespannten Stimmung, bisweilen zu Angst. Gemäss Auswertungen des SEM tragen in den Asylzentren insbesondere Asylsuchende aus den Maghreb-Staaten über zehnmal mehr als andere zu sicherheitsrelevanten Vorfällen pro Übernachtung bei. Sie beanspruchen die Asylstrukturen trotz tiefer Schutzquote erheblich.
Gerade bei den wenigen Intensivtätern greifen die Disziplinarmassnahmen des SEM nicht, wie z.[NB]B. Zuweisungen[NB]an[NB]das[NB]besondere Zentrum Les Verrières oder die Verstärkung des Betreuungs- und Sicherheitsdispositivs. Auch Ausschlüsse aus den Bundesasylzentren zeigen nicht die gewünschte Wirkung, zum einen, weil die Ausschlüsse aktuell auf maximal 24 Stunden begrenzt sind, zum andern, weil durch die Ausschlüsse die Umgebung der Bundesasylzentren stärker belastet wird.
In der aktuellen Situation ist festzustellen, dass nur wenige Massnahmen gegen Tatverdächtige ergriffen werden, obschon neben den strafrechtlichen Instrumenten auch Zwangsmassnahmen nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) möglich wären. Obwohl die AIG-Haftplätze in den Kantonen nur etwa zu 50 bis 60 Prozent belegt sind, werden nur wenige straffällige abgewiesene Asylsuchende in Haft genommen. Gerade bei diesen Intensivtätern sollte die Vorbereitungs- bzw. Ausschaffungshaft gemäss AIG konsequent geprüft werden. Dazu müssen die Kantone für eine AIG-Haft bereit sein, sie müssen sie durchführen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem SEM und den verantwortlichen Stellen der betreffenden Kantone ist unerlässlich.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat das SEM im August beauftragt, weitere Massnahmen vorzuschlagen, insbesondere im Umgang mit Personen aus Herkunftsstaaten mit sehr tiefen Anerkennungs- und Schutzquoten. Seither testet das SEM ein neues 24-Stunden-Verfahren für Asylsuchende aus Ländern mit sehr tiefer Anerkennungsquote, insbesondere aus nordafrikanischen Staaten. Dieses Verfahren wird im April auf die ganze Schweiz ausgeweitet. Ebenso werden Abklärungsgespräche mit Personen aus visumbefreiten europäischen Staaten durchgeführt, um zu prüfen, ob überhaupt um Schutz im Sinne des Asylgesetzes ersucht wird. Weitere Massnahmen, die Gesetzesanpassungen erfordern, werden derzeit geprüft, wie etwa, dass Asylsuchende aus Staaten mit sehr tiefer Anerkennungsquote ein Asylgesuch vorab schriftlich begründen müssen. Ob die Einreichung von Asylgesuchen nur an Wochentagen möglich sein soll, um den Missbrauch der Asylstrukturen an Wochenenden zu verhindern, ist ebenfalls in Prüfung. Diese Massnahmen zielen darauf ab, die Asylstrukturen zu entlasten und denjenigen Menschen Schutz zu gewähren, die ihn benötigen.