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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-13

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-13

Wortprotokoll

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine gesetzliche Grundlage für eine Mobilitätszulage vorzulegen. Diese Zulage soll Bewohnerinnen und Bewohnern dezentraler und weniger gut mit öffentlichem Verkehr erschlossener Regionen zugutekommen.

Die Grundversorgung, unter anderem im Bereich des öffentlichen Verkehrs, hat in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Unser Anspruch ist es, eine gute Grundversorgung in allen Regionen des Landes zu haben. Damit diese Grundversorgung sichergestellt ist, wird das ÖV-Angebot durch die öffentliche Hand bestellt und finanziell abgegolten. Wahrgenommen wird dies als Verbundaufgabe der Staatsebenen Bund, Kantone und Gemeinden. Wir stützen uns dabei auf Artikel 81a der Bundesverfassung. Dort wird festgehalten, dass Bund und Kantone für ein ausreichendes Angebot an öffentlichem Verkehr auf Schiene, Strasse, Wasser und mit Seilbahnen in allen Landesgegenden zu sorgen haben.

Das regionale ÖV-Angebot in weniger dicht besiedelten Kantonen wird vom Bund anteilmässig stärker unterstützt als das ÖV-Angebot in den dicht besiedelten Kantonen. Während der Bund in städtischen Kantonen 27 Prozent der ungedeckten Kosten übernimmt, liegt der Satz in Kantonen im Berggebiet bei bis zu 80 Prozent. Man trägt also dem ländlichen Raum schon entsprechend Rechnung.

Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat einen Systemwechsel als nicht angezeigt. Die Annahme der Motion würde nämlich einen Systemwechsel bedeuten. Die öffentliche Hand würde nicht mehr das ÖV-Angebot bestellen, sondern allen Einwohnerinnen und Einwohnern je nach Verkehrsmittel, Antriebsart und Region gestaffelte Unterstützungsleistungen zahlen. Dafür müssten die Kompetenzen zwischen den Staatsebenen neu zugewiesen werden, und dies dürfte zu einem administrativ aufwendigen Verteilsystem führen. Zudem müsste im Einzelfall geklärt werden, inwieweit der Staat für die Erfüllung der Mobilitätsbedürfnisse direkte finanzielle Unterstützung leisten soll.

Dass ein Systemwechsel nicht gewünscht ist, hat auch die vor Kurzem von Ihrem Rat beschlossene Reform des Personenbeförderungsgesetzes gezeigt. Im Rahmen dieser Reform wurden die Grundsätze des bestehenden Systems bestätigt. Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.

Wir führen diese Diskussion über den ländlichen Raum ja oft. Wir diskutieren oft in anderen Bereichen wie gerade beim CO2-Gesetz und beim Energiegesetz über betreffende Abgaben auf Energien. Wir haben jetzt gerade mit dem neuen CO2-Gesetz festgehalten, dass keine neuen Abgaben zu erheben sind, dies unter anderem, um den ländlichen Raum nicht stärker zu belasten.

Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass man durchaus auch in anderen Politikfeldern die Nachteile des ländlichen Raums beachtet, indem man diesem nicht neue Steuern und Abgaben auferlegt. Es liegt letztlich an den Verhandlungen zwischen Bund und Kantonen bei den Bestellungen des Regionalverkehrs, wie hoch am Schluss die Ticketpreise sind. Hier ist man sicher vorsichtig unterwegs.