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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-13

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat, Herr Kamerzin, ist mit Ihnen einig: Grundsätzlich ist es wichtig, dass wir die Elektrofahrzeuge in die Finanzierung einbeziehen, damit der entsprechende Fonds für Agglomerationen und Nationalstrassen auch weiter geäufnet werden kann. Das fordern Sie hier, und der Bundesrat teilt natürlich dieses Kernanliegen. Er hat deshalb bereits im Juni 2022 das UVEK und das EFD beauftragt, ein Gesetzespaket zur nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur durch die Einführung einer Abgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, wie beispielsweise eben Elektrofahrzeuge, auszuarbeiten. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Abgabe bis 2030 in Kraft treten sollte. Bis dahin ist der Anteil Elektrofahrzeuge noch nicht so gross, und wir brauchen Zeit, um hier das richtige System zu[NB]implementieren.[NB]Entsprechend braucht die Ausarbeitung Zeit.

Ursprünglich war vorgesehen, die Vernehmlassung Ende 2023 zu eröffnen. Die Arbeiten verzögern sich um etwa ein Jahr, Sie dürfen also Ende 2024 oder noch in diesem Jahr mit einer Vernehmlassung rechnen. Weshalb verzögern sich die Massnahmen? Es wird zurzeit intensiv nach einer Lösung gesucht und untersucht, ob die Erfassung der Fahrleistung, die Kilometer in der Schweiz beispielsweise, auch ohne Hilfe der geografischen Lokalisierung der Fahrtenbewegung, das heisst ohne globales Satellitennavigationssystem wie Galileo oder GPS, möglich wäre, da dagegen natürlich Datenschutzaspekte sprechen. Wir möchten auch nicht direkt Mobilitätskonzepte wie Road-Pricing implementieren. Das soll nicht aufgenommen werden, damit das System auch Akzeptanz findet. Weiter prüfen wir, ob anstelle der Fahrleistung der Strom als Bemessungsgrundlage für die Abgabe möglich wäre. Auch das ist eine relativ komplexe Angelegenheit, die wir momentan in Prüfung haben.

Wir werden in diesem Jahr mit entsprechenden Vorschlägen in eine Vernehmlassung gehen. Wir sind also grundsätzlich mit Ihnen einig. Wenn der Bundesrat schon am Arbeiten ist, dann erachtet er die Motion als erfüllt und umgesetzt. Sie kann deshalb abgelehnt werden.