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Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-03-13

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-13

Wortprotokoll

Der Vorstoss von Herrn Chiesa hat das Ziel, Menschen Asyl zu verweigern, die aus europäischen Staaten kommen, da - das ist die Begründung - durch die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet sei, dass das quasi per se Rechtsstaaten seien und damit definitionsgemäss kein Asylgrund vorliege. Auf den ersten Blick sagt man sich, ja, das ist gar nicht so eine schlechte Idee, oder? Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert natürlich gewisse Rechte.

Nun ist es aber so, dass es in Europa ja nicht nur Rechtsstaaten gibt. Denken Sie daran: Ungarn, die Türkei oder Serbien unterstehen auch der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Menschenrechtskonvention gibt ein Recht zu klagen, das heisst aber nicht, dass deshalb keine Verletzungen der Rechte erfolgen. Das wäre ungefähr so, wie wenn Sie sagen würden, dass es in der Schweiz keine Verkehrsverstösse gibt, weil wir ja das Strassenverkehrsgesetz haben. Natürlich, wenn sich alle an das Strassenverkehrsgesetz halten würden, dann wäre es einfach.

Eine weitere Frage, die sich bei diesem Vorstoss stellt, ist, ob er verfassungskonform ist, insbesondere ob er mit Artikel 25 der Bundesverfassung konform ist, der ja Ausschaffungen in Staaten, in denen Folter droht, verbietet.

Das heisst, es geht um die Fragen, ob man so pauschal sagen kann, die EMRK schützt quasi automatisch vor Rechtsverletzungen, und ob die Motion mit der Verfassung in Einklang steht. Ich glaube, diese beiden Fragen müsste man klären, bevor man über den Vorstoss entscheidet. Deshalb beantrage ich, dass er der zuständigen Kommission zur Vorberatung zugewiesen wird.

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