Gross Jost · Nationalrat · 2003-05-06
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-05-06
Wortprotokoll
Die Motion des Ständerates mit dem Titel "Begrenzung des Anstiegs der Invalidisierungsquote" verlangt vom Bundesrat im Falle eines weiteren Anstiegs der Invalidisierungsquote die Ausarbeitung einer IVG-Revisionsvorlage mit zusätzlichen Massnahmen bis Ende 2006. Zudem soll der Bundesrat den eidgenössischen Räten bis zum genannten Datum über die Wirksamkeit der im Rahmen der 4. IVG-Revision getroffenen Massnahmen Bericht erstatten.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, diese Motion abzulehnen und an deren Stelle eine eigene Motion der Kommission gutzuheissen (die Motion 03.3011 wurde bereits überwiesen), nämlich dass der Bundesrat den eidgenössischen Räten innert vier Jahren nach Inkraftsetzung der 4. IVG-Revision einen Evaluationsbericht mit Vorschlägen für allenfalls nötige Massnahmen zur Begrenzung des Anstiegs der Invalidisierungsquote vorlegen soll.
Die wesentlichen Motive dieser Mehrheit finden Sie im schriftlichen Bericht. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass es wichtig ist, die Auswirkungen der 4. IVG-Revision im Auge zu behalten, dass es wichtig ist, die Auswirkungen auch zu evaluieren, aber dass der vom Ständerat vorgeschlagene Zeitrahmen völlig unrealistisch ist. Denn die 4. IVG-Revision kann frühestens am 1. Januar 2004 in Kraft treten, und eines der wesentlichen Instrumente zur Begrenzung der Invalidisierungsquote, nämlich die regionalen ärztlichen Dienste, kann frühestens auf den 1. Januar 2005 seine Arbeit aufnehmen. Also ist es völlig unrealistisch, bereits Ende 2006 eine Evaluation der Gesetzgebung der 4. IVG-Revision vom Bundesrat zu verlangen. Der von der Kommission vorgeschlagene Zeitrahmen, nämlich vier Jahre nach Inkrafttreten der 4. IVG-Revision, ist der richtige, der realistische Rahmen.
Ich möchte abschliessend sagen: Selbstverständlich ist auch die Kommission der Auffassung, dass es einer Evaluation dieser Gesetzgebung bedarf. Aber ich möchte auch namens der Kommission darauf hinweisen, dass zahlreiche Massnahmen innerhalb der 4. IVG-Revision auch dem Ziele dienen, das Primat der Wiedereingliederung wiederherzustellen, und dass hier auch zahlreiche gesetzgeberische Massnahmen durchaus im Einvernehmen mit grossen Mehrheiten im National- und im Ständerat beschlossen wurden.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion des Ständerates wegen diesem völlig unrealistischen Zeitrahmen abzulehnen.