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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2024-03-13

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-13

Wortprotokoll

In meiner Motion fordere ich ein Vorkaufsrecht für Grundstücke und Liegenschaften auch von bundeseigenen Betrieben für die Kantone und Gemeinden. Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes garantiert den Kantonen und Gemeinden ein Vorkaufsrecht für Immobilien des Bundes. Sinn und Zweck dieser Regelung ist die Kooperation zwischen den Gemeinwesen verschiedener Stufen im Bereich des knappen Bodens, der für die Aufgabenerfüllung des Gemeinwesens essenziell ist. Ohne Boden kann man nichts tun.

Kantone und vor allem die Gemeinden in belasteten städtischen, aber auch touristischen Regionen verzeichnen zunehmend Probleme, Immobilien und neues Land für ihre mannigfachen Infrastrukturbauten wie Spitäler, Schulhäuser, industrielle Anlagen, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen, Bauten für kulturelle Zwecke usw. zu finden. Zudem kennen die Verfassungen fast aller Kantone die Verpflichtung zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, wie sie auch die Bundesverfassung kennt. Die bundeseigenen Betriebe SBB und Post gehören zu den grössten Immobilien- und Landbesitzern in der Schweiz. Es ist nicht einzusehen, weshalb zwar bei bundeseigenen Immobilien, also bei Immobilien von Militär, ETH, Zoll usw., das Vorkaufsrecht gewährt wird, bei Immobilien der bundeseigenen Betriebe wie SBB und Post jedoch nicht.

Die Zielrichtung des Vorkaufsrechtes entspricht sodann eigentlich der guteidgenössischen kooperativen Zusammenarbeit zwischen allen staatlichen Ebenen. Den bundeseigenen Betrieben würde daraus kein Nachteil erwachsen, da die Immobilien zum Verkehrswert und nicht etwa zum Anlagewert angeboten werden müssten. Dafür würde den[NB]Gemeinden[NB]und[NB]Kantonen[NB]die Erfüllung ihrer Kernaufgaben erleichtert.

Nun komme ich zur Begründung der Ablehnung meiner Motion, die ich hier nicht unkommentiert stehenlassen kann, [PAGE 504] denn sie ist, gelinde gesagt, etwas verantwortungslos, um es nett zu formulieren. Da wird gesagt, es gebe einen preislichen Nachteil. Eben nicht, weil diese Immobilien zum Verkehrswert angeboten werden müssten. Kommt hinzu, dass der Bundesrat mit der Sicherstellung der Gleichstellung anderer Marktteilnehmer argumentiert. Sagen Sie mir einmal, was an den SBB und den anderen Marktteilnehmern gleich ist. Wissen Sie, woher die SBB ihre Immobilienbestände haben? Sie kamen dazu, indem sie das entsprechende Land zu ganz tiefen oder symbolischen Preisen von den Gemeinden zur[NB]Erfüllung[NB]ihrer[NB]Aufgaben[NB]erhielten. Genau das Gleiche gilt für die Post.

Schauen Sie einmal den Effekt an, der eintritt, wenn dieses Vorkaufsrecht nicht gewährt werden kann. Meine zweite Heimat ist Celerina, ich war dort während 16 Wintern Skilehrerin. Dort hatte die Post ein grosses Gebäude, in dem Einheimische wohnten, zum Beispiel solche, die bei der Post oder bei den SBB arbeiteten. Es braucht ja auch in den touristischen Regionen Menschen, die eher im Tieflohnsegment arbeiten. Die Post hat die Immobilie an eine Equity-Firma verkauft. Die hat sie wiederum mit einem riesigen Spekulationsgewinn weiterverkauft. Jetzt müssen dort wegen der altrechtlichen Regelung im Zweitwohnungsgesetz alle Einheimischen ausziehen, und es werden daraus Luxuszweitwohnungen gemacht. Die Gemeinde Celerina hätte das Areal aber gekauft, auch zu dem Preis, zu dem es dann an die Spekulationsfirma verkauft wurde. Es geht doch nicht an, dass[NB]Land,[NB]welches[NB]die[NB]Post[NB]und[NB]die[NB]SBB eigentlich von den Gemeinden bekommen haben oder zu welchem sie durch Enteignungen gekommen sind, nicht mehr an diese Gemeinden zurückfällt.

Dann möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass wir hier eine Zuhälterpolitik betreiben, die unterbunden werden muss. Ich meine, der ehemalige Leiter von SBB Immobilien ist jetzt im Verwaltungsrat einer börsenkotierten Firma, welcher er vorher Immobilien am Bahnhof Genf verkauft hat. So läuft das, und das geht so nicht. Das Vorkaufsrecht muss niemand wahrnehmen, das ist eine freiwillige Sache.

Zuletzt mache ich noch darauf aufmerksam, dass dieser Vorstoss von Mitgliedern der FDP-, der Mitte- und der GLP-Fraktion unterstützt und unterschrieben wurde.

Ich bitte Sie jetzt wirklich, dieses guteidgenössische Instrument möglich zu machen.