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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2024-03-13

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-13

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion prognostizierte bereits vor zehn Jahren anlässlich der Schaffung der Too-big-to-fail-Gesetzgebung unter der damaligen Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, dass die Too-big-to-fail-Gesetzgebung so nicht funktionieren wird. Der "proof of the pudding", wie man auf Englisch sagen würde, hat sich leider jetzt mit dem Untergang der Credit Suisse ergeben. Wie vorausgesagt hat die Too-big-to-fail-Gesetzgebung im ersten Anwendungsfall eben nicht funktioniert. Die Credit Suisse konnte nicht so abgewickelt werden, wie wir - der Gesetzgeber - das vorgesehen hatten, und musste stattdessen durch den Bundesrat zur Übernahme gedrängt werden.

Was die SVP bereits damals forderte, ist, dass sichergestellt wird, dass keine Schweizer Bank zu gross ist, um unterzugehen. Das wäre der richtige Weg in die Zukunft. Sollte das nicht möglich sein, muss man eben die Too-big-to-fail-Banken verpflichten, ihre Bankteile, die sie "too big to fail" machen, zu veräussern oder stillzulegen.

Wir haben jetzt die Situation, dass die Finma kurz vor Weihnachten ein Front Running betrieben hat, mit ihrem eigenen Bericht vorausgegangen ist - man würde das, ebenfalls auf Englisch, eine "cover my ass strategy" nennen - und dargelegt hat, weshalb eben gerade die Finma keine Schuld treffe. Ich persönlich hingegen sehe die Finma als eine der Hauptverantwortlichen für den Untergang der Credit Suisse. Der Bundesrat hat bereits angekündigt, dass er in wenigen Wochen seine Pläne offenlegt, wie denn der Finanzplatz zu reformieren sei.

Aber unser Instrument, unsere parlamentarische Untersuchungskommission, arbeitet seriös und mit grosser Detailorientierung und wird ihren Bericht entsprechend erst Ende dieses Jahres vorlegen. Ich denke, es wäre richtig, wenn wir die Motionen, die in diesem Bereich eine Regulierung fordern, erst dann behandeln würden, wenn dieser Bericht vorliegt. Deshalb möchte ich Ihnen den Ordnungsantrag stellen, dass wir die Motion 23.3456 der Kommission zuweisen. Die Kommission kann die Motion dann sistieren, bis eben der Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission vorliegt, und dann über das weitere Vorgehen befinden.

Ich bitte die Vizepräsidentin, diesen Ordnungsantrag so entgegenzunehmen.