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Wyss Sarah · Nationalrat · 2024-03-13

Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-13

Wortprotokoll

Wie mein Vorredner es gesagt hat, trafen wir uns heute über Mittag zur Einigungskonferenz. Es blieb noch eine Differenz, welche es zu bereinigen gab, und zwar Artikel 59abis und die Übergangsbestimmung sowie in der Folge auch Artikel 37 Absatz 3.

Im Rahmen der Übergangsfinanzierung sollen die Stammgemeinschaften mit insgesamt 30 Millionen Franken vom Bund entschädigt werden, und zwar pro eröffnetes Patientendossier. Damit sollen mehr Patientinnen motiviert werden, ein solches Dossier zu eröffnen. Wir haben die Zahl gehört: 40[NB]000 sind es momentan. Das ist relativ wenig.

Hier im Nationalrat haben wir dann beschlossen, dass wir zusätzlich zu diesen 30 Millionen Franken auch erreichen möchten, dass sich die ambulanten Leistungserbringer verpflichten, am EPD teilzunehmen. Der Ständerat war ein bisschen anderer Meinung und wollte das erst in der Totalrevision tun. Wir sind als Nationalrat immer wieder auf den [PAGE 524] Ständerat zugegangen und haben Aufweichungen gemacht. So haben wir beispielsweise eine Übergangsfrist von drei Jahren anstatt einem Jahr vorgeschlagen und die Bussen für die Leistungserbringenden differenziert. So haben wir ferner Leistungserbringer ab 60 ausgenommen; dies ist keine Altersdiskriminierung, sondern sie sollen sich in den letzten Arbeitsjahren nicht noch anschliessen müssen.

Dennoch ist der Ständerat hart geblieben. In der Einigungskonferenz hat dann auch die Variante Ständerat, also die Finanzierung, wie sie vom Bundesrat entworfen worden war, obsiegt, und zwar mit einem Stimmenverhältnis von 14 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die Hauptbegründung war, dass eine solch tiefgreifende Reform in eine Vernehmlassung gehen müsse, was hier nicht der Fall war.

Für die Mehrheit der Kommission unbestritten war, dass es eine gute ganzheitliche Totalrevision braucht und dass das heutige System so nicht weitergehen kann. Die Einigungskonferenz hat ihr eigenes Resultat, also den bundesrätlichen Entwurf, mit 17 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Auch jene, die sich bereits jetzt eine Verpflichtung gewünscht haben, haben dieser Variante - das können Sie dem Stimmenverhältnis entnehmen - zugestimmt, und zwar mit der Begründung, dass es jetzt absolut das falsche Signal wäre, wenn die Vorlage abstürzen würde. Darin war sich die Mehrheit der Einigungskonferenz auch gänzlich einig.

Das EPD ist wichtig, aber es gibt Verbesserungspotenzial, grosses Verbesserungspotenzial. Es müssen möglichst viele Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringende daran teilnehmen, damit es wirklich den Nutzen bringt, den wir uns alle wünschen.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, dem Resultat der Einigungskonferenz zuzustimmen, im Wissen darum, dass es eine Übergangslösung ist und dass wir uns in einigen Jahren nochmals - vielleicht ein bisschen länger als 20 Minuten vor dem Feierabend - damit beschäftigen dürfen.