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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2024-03-14

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2024-03-14

Wortprotokoll

Den Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft ging die Arbeit auch im vergangenen Jahr nicht aus. Ich werde hier nur drei Themen erwähnen:

1.[NB]Aufsicht über die Gerichte: Die Aufsicht des Bundesgerichtes über die Geschäftsführung der erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichte wird unterschiedlich beurteilt. Die GPK haben zwei juristische Gutachten in Auftrag gegeben, um einen allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu klären. Gemäss Gesetz kommt dem Bundesgericht eine Aufsichtsfunktion über die erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichte zu. Wie diese Aufsicht auszulegen ist, ist nicht abschliessend geklärt. Die GPK stellten in ihren bisherigen Abklärungen eine Lücke fest: Der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes kommen zwar konkrete, gesetzlich festgehaltene Aufgaben zu, jedoch fehlt es an Instrumenten, um diese umzusetzen; es gibt nur eine eingeschränkte Organaufsicht.

Dann gibt es noch die Disziplinaraufsicht, d.[NB]h. die Aufsicht über einzelne Richterpersonen und ihr individuelles Verhalten. Die Disziplinaraufsicht gegenüber Richterpersonen stellt insbesondere aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit eine staatspolitische Herausforderung dar. Sanktionen gegenüber gewählten Richterpersonen sind gesetzlich nicht vorgesehen. Richterpersonen an erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichten können einzig vom Parlament nicht wiedergewählt oder abgewählt werden. Dieser Alles-oder-nichts-Mechanismus ist absolut unbefriedigend.

2.[NB]Sorgenkinder Zwangsmassnahmengerichte: Die Entsiegelungsverfahren vor den kantonalen Zwangsmassnahmengerichten dauerten teilweise mehrere Jahre. Dies führte nicht zuletzt auch zu einer sehr, sehr langen Dauer der Strafverfahren. Für die GPK ist diese Tatsache sehr unbefriedigend. Am[NB]1.[NB]Januar dieses Jahres trat die teilrevidierte StPO in Kraft. Ob sich seither eine Beschleunigung eingestellt hat, wird sich zeigen.

3.[NB]Ermittler des Fedpol für die Bundesanwaltschaft: Die GPK sind alarmiert über die Situation unserer inneren Sicherheit. Verdankenswerterweise hat die Finanzkommission des Nationalrates einen entsprechenden Antrag gestellt, der in dieser Session auch angenommen wurde. Der Bundesrat ist beauftragt, die Ressourcensituation des Fedpol einer externen Prüfung zu unterziehen. Das Parlament will wissen, ob der bewilligte Personalbestand ausreicht, damit das Fedpol seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen kann. Wenn nicht, möchte das Parlament von der externen und selbstredend unabhängigen Stelle wissen, ob durch eine interne Umstrukturierung genügend Personal freigesetzt werden kann.

Gemäss den Angaben der Bundesanwaltschaft stellt das Fedpol mit 1079 Mitarbeitenden der Bundesanwaltschaft lediglich 136 Ermittlerinnen und Ermittler zur Verfügung. Die Bundesanwaltschaft kann mehrere Verfahren etwa im Bereich der kriminellen Organisationen gar nicht erst eröffnen, da es ihr an Ermittelnden fehlt. Im Namen der GPK möchte ich es hier nochmals in aller Deutlichkeit sagen: Unsere innere Sicherheit ist gefährdet. Wir haben Handlungsbedarf. Auf einen Staatsanwalt des Bundes kommen 1,6 Ermittelnde des Fedpol. Ein Vergleich mit den Kantonen zeigt, dass in den Kantonen bedeutend mehr Ermittlerinnen und Ermittler auf eine Staatsanwältin kommen. Die GPK befassen sich nun schon seit mehr als einem Jahr mit diesem Thema, ohne dass sich diesbezüglich eine Besserung eingestellt hätte. Der Bundesrat ist in der Verantwortung.

Das war in aller Kürze die Berichterstattung aus dem Bereich Gerichte/Bundesanwaltschaft.