Lexipedia

Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2024-03-14

Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2024-03-14

Wortprotokoll

Die Vorlage geht auf die parlamentarische Initiative Stamm 17.523 zurück. Sie fordert eine Gesetzesänderung, die es Heiratswilligen ermöglicht, nach der Eheschliessung Doppelnamen zu tragen, und möchte zum alten Recht von vor 2013 zurück. Das seit elf Jahren geltende Namensrecht war gut gemeint, aber aus heutiger Sicht ist es klar als Rückschritt zu bewerten. Warum ist das so? Die Revision von 2013 ging davon aus, dass in Zukunft alle ihren Namen behalten würden. Das kann heute als grobe Fehleinschätzung taxiert werden, da gehe ich mit meinem Ratskollegen Bregy einig.

Was sind denn die Beweggründe der Verlobten heute? Erstens: Viele wollen ihre gemeinsame Verbindung und Zusammengehörigkeit als Paar und Familie auch durch den Namen ausdrücken. Zweitens: Oftmals haben beide Eltern den Wunsch, ihre Verbindung zu den gemeinsamen Kindern auch durch den Namen auszudrücken. Das ist ein Wunsch, der sehr gut nachvollziehbar ist. Drittens: Das heutige Gesetz setzt voraus, dass eine Person ihren Namen aufgibt und den Namen der anderen annimmt. Wohl aus Gründen der Tradition nehmen bis heute nur etwa 4 Prozent der Männer den Namen ihrer Ehefrau an. Studien zur Namenswahl zeigen, dass es für die meisten Männer aufgrund der herrschenden Geschlechternormen fast nicht vorstellbar ist, ihren eigenen Namen abzugeben. Deshalb sind es dann die Frauen, die ihren Namen ganz abgeben, damit das Paar und die Familie einen gemeinsamen Namen haben. Gemäss aktuellen Zahlen tun das heute, wie gesagt, rund 70 Prozent der Frauen. Und wie uns Zivilstandsbeamte in einem Gespräch bestätigt haben, gibt es bei den Betroffenen, das heisst bei den Verlobten im Vorfeld der Heirat, häufig Diskussionen zu diesem Thema. [PAGE 533]

Mit der Möglichkeit eines Doppelnamens für beide Ehegatten und mit dem Zusatz aus unserer Kommission, der Einführung der Doppelnamen für Kinder, würde das Bedürfnis aus der Bevölkerung aufgenommen. Neu ist auch, dass sich Ehegatten oder Partnerinnen und Partner unabhängig voneinander für die Annahme eines Doppelnamens entscheiden können. Von den Standesbeamten im ganzen Land wird vermeldet, dass diese Gesetzesänderung auch wirklich einem Wunsch aus der Gesellschaft entspricht.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen unter der Bundeshauskuppel, der Entwurf, wie ihn die Subkommission der RK-N ausgearbeitet hat, bildet die Bedürfnisse der Menschen ab. Es handelt sich um eine weitgehende Liberalisierung des Namensrechts, mit der Paaren eine freie und gleichberechtigte Namenswahl ermöglicht wird, ohne dass auf irgendetwas verzichtet werden muss, was heute bereits praktikabel ist. Alle bereits heute möglichen Kombinationen sind auch weiterhin möglich. Es kommen aber wichtige neue Möglichkeiten dazu.

Unabhängig voneinander haben uns die Verwaltung und der Verband der Zivilstandsbeamten diese Woche bestätigt, dass bei ihnen das Telefon aktuell Sturm läute. Wieso? Die Gesetzesänderung zum Namensrecht bewegt die Menschen. Sie wünschen sich eine Anpassung des Gesetzes.

Jetzt ist auf der Gegner- und Gegnerinnenseite zu hören, die Vorlage sei komplex und schwierig zu erklären. Auch das dementiert die Praxis. Die neue Vorlage ist nicht komplizierter als das aktuelle Namensrecht. Es ist eine Lösung, welche die Zivilstandsbeamten nicht zwingt, den Verlobten 27 Ausnahmen des aktuellen Rechts zu erläutern. Zudem verweise ich auf das liberale Namensrecht, das Deutschland und Österreich eingeführt haben, ohne dass dadurch ein Chaos entstanden wäre.

Wir haben es hier mit einem modernen Namensrecht zu tun, das den gesellschaftspolitischen Veränderungen Rechnung trägt, die Gleichstellung von Mann und Frau gewährleistet und die entstandenen Bedürfnisse von neuen Lebens- und Familienformen aufnimmt. So hat unser Parlament die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche und unverheiratete Paare geöffnet, und die "Ehe für alle" wurde eingeführt. Das wäre genau in dieser Vorlage eben auch drin.

Zum Schluss einige Worte zur Führung von Doppelnamen für Kinder: Wir haben es von der Kommissionssprecherin gehört, die Führung von Doppelnamen für Kinder ging aus dem Wunsch der Vernehmlassung heraus. Der Doppelname für Kinder bietet eine neue Möglichkeit, damit beide Elternteile ihre gemeinsame Verbindung mit dem Kind nach aussen tragen können. Auch das reflektiert den Wunsch der Bevölkerung. Der Nachname der Kinder soll nicht vom Zivilstand der Eltern abhängen. Das heisst, auch nicht verheiratete Paare können dem Kind einen Doppelnamen geben. Auch dies ist eine entscheidende Verbesserung im Vergleich zum Status quo.

Die Kinder können nicht mehr als zwei Namen führen; wir haben es von meinem Vorredner, Nationalrat Kamerzin, gehört. Wenn meine Söhne oder meine Tochter mit dem Doppelnamen Martin Brenzikofer heiraten, dann können sie entscheiden, diesen Doppelnamen Martin Brenzikofer nach der Heirat zu behalten oder aber den Namen des Ehegatten, der Ehegattin im Doppelnamen abzubilden. So würde entweder Martin oder Brenzikofer wegfallen. Somit fällen unsere Kinder die Entscheidung selbst, ob sie die Namen beider Elternteile behalten oder ob der Doppelname neu zusammengesetzt wird.

Dem Argument, man verschiebe das Problem auf die nächste Generation, möchte ich entgegenhalten, dass diese Lösung für mich als Frau und Mutter einen grossen Vorteil bringt. Denn ich muss bei der Namensgebung meiner Kinder nicht mehr auf meinen Namen verzichten, wie es heute viele Frauen tun müssen. Das heisst, die Verbindung zwischen mir und meiner Familie wird meinen Kindern mit dem Doppelnamen mitgegeben. Wenn meine Kinder bei der Heirat dann[NB]den[NB]Entscheid[NB]fällen, können sie immer noch einen Namen behalten. Heute stehen unsere Kinder mit dem geltenden Recht auch schon vor einem Entscheid: Verzicht, ja oder nein?

Treten wir auf die Vorlage ein und beheben wir die Mängel des aktuellen Namensrechts. Damit ermöglichen wir eine gleichberechtigtere Aushandlung der Namenswahl. So werden die heutigen Ungleichbehandlungen der Geschlechter beseitigt, und eine zeitgemässe Lösung kann auf ihrem Weg weiterverfolgt werden.

Ich danke, dass Sie der Mehrheit unserer Kommission und den Empfehlungen aus der Praxis folgen und die Einzelanträge Aeschi Thomas sowie die Minderheiten Addor ablehnen.