Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2024-03-14
Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-14
Wortprotokoll
Ich möchte mich zuerst beim Bundesrat für die Antwort bedanken. Sie ist einerseits präzise, andererseits lässt sie einen Punkt aus, auf den ich gerne eingehen möchte.
Warum habe ich diese Interpellation eingereicht? Die Krankenversicherer haben eine bewährte Abrechnungspraxis geändert. Es gibt dazu zwei Urteile des Schiedsgerichtes in Sozialversicherungsstreitigkeiten meines Kantons, wonach ambulante Notfallversorgerpraxen die Dringlichkeitspauschale, die ausserhalb der normalen Öffnungszeiten - am Wochenende, an Feiertagen - unter bestimmten Bedingungen abgerechnet werden kann, nicht mehr verrechnen dürfen.
Was ist eine Dringlichkeitspauschale? Zu diesen Zeiten schreibt ja das Arbeitsgesetz eine höhere Entschädigung der Angestellten vor, das ist auch richtig so. Würde diese zusätzliche Entschädigung gestrichen, wird es nicht etwa günstiger, wenn die ambulanten Angebote verschwinden. Die Konsultationen in Notfallversorgerpraxen sind nämlich auch am Wochenende günstiger als Konsultationen im Spitalnotfall. Deshalb ist für mich das Vorgehen der Versicherer auch aus Kostengründen nicht nachvollziehbar.
Die Änderung der Praxis durch die Versicherer betrifft die sogenannten Grundversorger-Notfallpraxen, auch Permanencen genannt, die täglich geöffnet haben. Solche Praxen entsprechen dem Bedürfnis der berufstätigen Bevölkerung nach längeren Öffnungszeiten und entlasten auch die Spitalnotfallstationen auf pragmatische, effiziente und günstige Weise. So sind diese Grundversorger-Notfallpraxen gerade in einigen Städten, namentlich im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin, für eine funktionierende Notfallversorgung versorgungsrelevant geworden.
Der Bundesrat schreibt richtigerweise in seiner Antwort, dass die Leistungserbringer nicht unter der Aufsicht des Bundesrates oder des Bundesamts für Gesundheit (BAG) stehen. Er schreibt auch, dass die Tarifpartner für Interpretationsfragen zuständig sind und dies in einem Entscheid der Paritätischen Interpretationskommission (PIK) Tarmed festhalten können. Das trifft zwar zu, doch die Versicherer sind in dieser Frage eben nicht an die PIK gelangt, sondern die beiden erwähnten Fälle wurden an ein Schiedsgericht nach Krankenversicherungsrecht gezogen. Zudem gibt es bereits ein PIK-Urteil, welches klarstellt, dass alle ambulanten Institutionen diese Pauschalen abrechnen können. Dieses möchten die Versicherer jetzt mit dem Vorgehen offenbar umstossen, was an den Gerichten nun zu zwei sich widersprechenden Urteilen geführt hat. Als Nächstes muss sich das Bundesgericht zu den Dringlichkeitspauschalen äussern.
Ja, jetzt sind natürlich viele Leistungserbringer aufgrund dieser widersprüchlichen Situation und des laufenden Verfahrens in der Schwebe. Aufgrund der behördlichen Aufsichtspflicht kann das BAG den Krankenversicherern meiner Meinung nach Weisungen zur einheitlichen Anwendung des Bundesrechts erteilen, zum Beispiel mit einem [PAGE 260] Kreisschreiben, und da die richtige Anwendung des Tarmed festschreiben. Das macht ja auch das Bundesamt für Sozialversicherungen, das dem EDI unterstellt ist, beispielsweise bei der Klärung von Auslegungsfragen im Bereich der AHV für die AHV-Ausgleichskassen schon sehr, sehr lange.
Soll jetzt das BAG auf eine Klärung oder Präzisierung verzichten, nur weil es ein laufendes Gerichtsverfahren gibt, wie ich erwähnt habe? Ich denke nein, weil die Dringlichkeit, die Betroffenheit, die Unsicherheit hoch ist. Zudem gibt es einen bundesgerichtlichen Entscheid, 144 V 138, der klarstellt, dass ein Gericht einen politischen Eingriff des Bundesrates - damals ging es konkret um den Eingriff in die Tarifstruktur Tarmed und um einzelne Tarifpositionen, die gekürzt wurden - nicht korrigieren soll.
Der Bundesrat hat immer gewollt, dass die Notfallversorgung durch Grundversorger-Notfallpraxen spezifisch entschädigt wird. Träfe das Bundesgericht jetzt ein Urteil, wonach diese Pauschalen ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten für einzelne Kategorien von Leistungserbringern nicht rechtmässig wären, dann würde die ambulante Notfallversorgung von Grundversorger-Notfallpraxen und Permanencen in ihrer Existenz bedroht, davon bin ich wirklich überzeugt. Ich denke, dass das weder das EDI, das BAG, die Kantone, die Spitäler noch die Patientinnen und Patienten wollen.