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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2024-03-14

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-14

Wortprotokoll

In seiner Medienmitteilung vom 1.[NB]Februar 2024 schreibt das SEM, die Zahl der Asylgesuche hänge wesentlich davon ab, wie sich die Migration über die Türkei und die Weiterwanderung Richtung Westeuropa entwickle. Ebenso wichtig sei die Entwicklung der Migration über das zentrale Mittelmeer. (Zwischenruf des Präsidenten: Es werden nun die zwei Motionen begründet. Nachher gibt es eine Stellungnahme des Bundesrates, und dann wird abgestimmt. Bitte führen Sie Ihre Gespräche ausserhalb des Saals.) Das zeigt die passive Haltung der verantwortlichen Behörden. Statt selber zu handeln, schaut man der Weiterwanderung der Asylmigranten zu, die von[NB]kriminellen[NB]Schlepperbanden[NB]nach[NB]Westeuropa geschleust werden.

Die Folgen des Asylchaos tragen die Kantone, die Gemeinden und vor allem die Schweizer Bevölkerung. Zehntausende Afrikaner und junge Männer aus anderen muslimischen Ländern kommen als Asylanten und bleiben in der Regel hier. Die Kosten und die Kriminalität explodieren. 2021 gab der Bund für den Asylbereich 1,5 Milliarden Franken aus; 2023 waren es bereits 4 Milliarden Franken. Das sind 1800 Steuerfranken für einen Vierpersonenhaushalt. Hinzu kommen die [PAGE 547] Kosten bei den Gemeinden und Kantonen. Und es vergeht kaum mehr ein Tag ohne Gewalt und Sexualdelikte, Einbrüche und Diebstähle. Im Kanton Thurgau zum Beispiel werden 95 Prozent aller Einbrüche in Wohnungen, in Häuser, in Liegenschaften, in Autos, in Fahrzeuge von Personen aus dem Maghreb und anderen Asylbewerbern und Illegalen begangen.

Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme vom 14.[NB]Februar 2024 Folgendes: Der Bundesrat ist "nach wie vor der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Einführung von Binnengrenzkontrollen nach Artikel 25 Schengener Grenzkodex für die Schweiz heute nicht gegeben sind. Weder die öffentliche Ordnung noch die innere Sicherheit sind zurzeit ernsthaft bedroht."

Hier frage ich mich schon, Herr Bundesrat Jans, gleich wie Herr Paganini es vorhin erwähnt hat, warum zwölf Staaten in der Europäischen Union solche Binnengrenzkontrollen durchführen können. Deutschland macht es gegenüber Ihrem Kanton, Basel-Stadt; Dänemark macht es gegenüber Deutschland; Frankreich macht es schon lange an fast allen Grenzen; Schweden hat solche Kontrollen eingeführt; und in Osteuropa sind solche Kontrollen auch gang und gäbe. Es nähme mich schon wunder, wie Sie zum Schluss kommen, dass ausgerechnet die Schweiz ihre Landesgrenzen nicht mehr selbst kontrollieren dürfe, währenddem alle anderen Staaten das sehr wohl tun.

Ein weiteres Zitat aus Ihrer Stellungnahme vom 14.[NB]Februar: Es "könnten Drittstaatsangehörige, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, nur gemäss den Vorgaben der Rückführungsrichtlinie weggewiesen werden, wie das kürzlich ergangene Urteil C-143/22 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt". Sie sehen, wie Sie, Herr Bundesrat, bereits heute hier offensichtlich EU-Recht heranziehen wollen, um zu sagen: Wir können nicht mehr selbst Personen wegweisen, die illegal in die Schweiz einreisen. Deshalb, Herr Bundesrat, braucht es um jeden Preis die eidgenössische Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz", die Nachhaltigkeits-Initiative, die die SVP am 3.[NB]April um 10.30 Uhr bei der Bundeskanzlei einreichen wird. Denn mit dieser Initiative wird dem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben. Wir erhalten endlich wieder die Kontrolle über unsere Landesgrenzen zurück. Wir erhalten die Kontrolle über die Zuwanderung in die Schweiz zurück. Was Sie hier veranstalten, natürlich zusammen mit Ihrer Vorgängerin und Ihren Vorgängern, das ist der Schweiz schlicht nicht würdig. Wir müssen endlich wieder für die Schweizerinnen und Schweizer schauen und nicht für ganz Europa und Afrika und noch für den ganzen asiatischen Bereich.