Jans Beat · Bundesrat · 2024-03-14
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-03-14
Wortprotokoll
Der Motionär verlangt Gesetzesänderungen, damit Grenzkontrollen an den Landesgrenzen eingeführt werden und auf Asylgesuche von Personen aus Schengen/Dublin-Staaten nicht mehr eingetreten wird. Ich habe ein Déjà-vu-Erlebnis; diese Anliegen hatten wir heute Morgen schon einmal auf dem Tisch, die entsprechenden Motionen wurden abgelehnt. Wenn der Motionär seine Motion trotzdem nicht zurückzieht, dann bleibt mir nichts anderes übrig, als Ihnen Dinge zu erzählen, die ich heute schon einmal erzählt habe. Ich möchte das nicht als Unhöflichkeit verstanden wissen, aber normalerweise erzähle ich etwas lieber nur einmal, auch aus Effizienzgründen.
Aber jetzt gerne noch einmal: Die Wiedereinführung systematischer Grenzkontrollen an den Binnengrenzen ist kein neues Anliegen. Wir hatten das nicht nur heute Morgen, sondern auch schon in früheren Diskussionen. Der Bundesrat legte schon damals in seinen Stellungnahmen auf verschiedene parlamentarische Vorstösse dar, dass die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums eines der Hauptmerkmale des Schengener Abkommens ist. Solche Kontrollen können gemäss dem Schengener Grenzkodex nur dann wiedereingeführt werden, wenn eine [PAGE 563] ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit vorliegt. Zudem wäre die Wiedereinführung der Grenzkontrollen mit erheblichen direkten und indirekten Kosten verbunden. Die Pandemie hat uns allen zudem klar vor Augen geführt, welche grossen Auswirkungen zum Beispiel in finanzieller und personeller Hinsicht intensive Kontrollen in den Grenzregionen mit mehreren hunderttausend Grenzübertritten pro Tag mit sich bringen.
Même en cas de réintroduction des contrôles systématiques aux frontières intérieures, la Suisse resterait tenue de mener une procédure d'asile lorsqu'un requérant ne pourrait pas être transféré vers un autre Etat Dublin. Les contrôles aux frontières ne signifient donc pas automatiquement moins de demandes d'asile. Aujourd'hui déjà, il n'y a pas d'entrée en matière sur une demande d'asile lorsqu'un autre Etat Dublin est compétent pour la traiter.
Das Asylgesetz sieht bereits heute vor, dass Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid, denen eine Ausreisefrist angesetzt worden ist, von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Sie erhalten auf Gesuch hin nur noch Nothilfe. Diese wird, soweit möglich, in Form von Sachleistungen an den von den Kantonen oder vom Bund bezeichneten Orten ausbezahlt. Die Anreize, in der Schweiz zu bleiben, sind also heute schon minimal.
Betreffend die Forderung nach Unterbringung in Aufnahmezentren an möglichst unattraktiven Orten erinnert der Bundesrat daran, dass die Standorte der kantonalen Unterkünfte von den Kantonen selbst festgelegt werden und dass die Standorte der Zentren des Bundes mit den Kantonen, die sie beherbergen und betreiben, abgestimmt wurden.
Aus den genannten Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.