Triponez Pierre · Nationalrat · 2003-05-06
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-05-06
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit II bitte ich Sie, dem Stände- und dem Bundesrat zu folgen. Der Bundesrat hat in weiser Voraussicht schon vor drei Jahren ein Festhalten an der heutigen Eintrittsschwelle und am Koordinationsabzug vorgeschlagen, und dass das so verantwortungslos sei, werden Sie, Herr Rechsteiner Rudolf, nach meinen Ausführungen kaum mehr behaupten. Sie haben aber nicht gemerkt, Herr Rechsteiner, dass es, seit wir uns hier vor einem Jahr zum ersten Mal mit der 1. BVG-Revision auseinander gesetzt haben, wesentliche Änderungen der Rahmenbedingungen gegeben hat. Wie wir alle schmerzlich spüren mussten, ist die berufliche Vorsorge in arge Turbulenzen geraten. Was kaum jemand für möglich gehalten hat, nämlich dass die Hälfte der Vorsorgeeinrichtungen heute eine Unterdeckung aufweist, ist eingetroffen. In etlichen Fällen werden schmerzliche Sanierungsmassnahmen auch und gerade von autonomen Pensionskassen, die Sie, Herr Rechsteiner, immer so gelobt haben, kaum zu vermeiden sein - denken Sie an die SBB.
Die Sozialversicherungen absorbieren aber auch generell immer mehr Mittel. Die Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge sind teilweise massiv angestiegen; bei der Unfallversicherung zeichnen sich Prämienerhöhungen ab; die AHV und die IV - wir haben heute darüber diskutiert - werden deutlich mehr Mittel beanspruchen müssen. Vor allem ist der seit längerer Zeit prognostizierte Wirtschaftsaufschwung bisher ausgeblieben. Die Ertragslage vieler Betriebe ist äusserst angespannt, die Finanzen sind überall knapp, und dass auch die Verschuldung des Bundes alarmierende Ausmasse annimmt, wissen wir aus den Diskussionen in diesem Rat.
Vor diesem Hintergrund müssen wir uns heute ganz klar auf eine Konsolidierung des Erreichten beschränken. Für weitere Leistungsverbesserungen, auch wenn sie möglicherweise wünschbar wären, besteht schlicht und einfach kein Spielraum mehr. Es wäre geradezu fahrlässig, heute neue Leistungsversprechen abzugeben, wenn nicht einmal mehr die bisherigen Leistungen in ausreichendem Masse gesichert sind.
Die Minderheit II bittet Sie also, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und auf eine Senkung der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzuges zu verzichten. Die Sicherung des Erreichten muss klar ins Zentrum gerückt werden. Wir dürfen die angeschlagenen Kassen nicht noch zusätzlich belasten.
Jeder Leistungsausbau schwächt die Konjunktur, drückt auf die Löhne und führt zu zusätzlicher Arbeitslosigkeit - auch das muss man den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sagen. Jeder Abbau von Steuereinnahmen zwingt die öffentliche Hand, noch einschneidendere Sparpakete zu schnüren. Schlussendlich gilt es einmal mehr festzuhalten, dass eine Senkung der Eintrittsschwelle den meisten Versicherten kaum etwas oder eben gar nichts bringt. Das, Herr Rechsteiner-Basel, müssen Sie auch Ihrer Klientel sagen, vor allem den Klein- und Kleinstverdienern: Sie hätten während 40 Jahren Monat für Monat Beiträge als Lohnabzüge zu entrichten und müssten am Schluss frustriert feststellen, dass ihre Alterseinkommen keinen Franken höher ausfallen, weil nämlich die Ergänzungsleistungen entsprechend gekürzt würden.
Unser Dreisäulensystem ist so ausgestaltet, dass bei Einkommen, die unterhalb des heutigen Koordinationsabzuges von 25 320 Franken liegen, ausschliesslich die erste Säule zum Tragen kommt, also AHV, IV und Ergänzungsleistungen. Bis zu dieser Einkommensgrenze ist gewährleistet, dass die Ersatzquote mindestens 100 Prozent beträgt: Die Summe aus AHV-Rente, Ergänzungsleistungen sowie allfälligen weiteren Einkünften entspricht also mindestens dem früher erzielten Erwerbseinkommen. Erst ab einem Einkommen von 25 320 Franken beginnt es, unter die Schwelle von 100 Prozent zu sinken. Hier beginnt ja auch das BVG-Obligatorium zu greifen. Jede Senkung der Eintrittsschwelle würde bewirken, dass das bewährte Dreisäulensystem ausgehebelt würde und eine Überversicherung entstünde, was in vielen Fällen zur Folge haben könnte, dass der Anspruch auf Ergänzungsleistungen verringert würde oder gänzlich verloren ginge. In der heutigen schwierigen Zeit müssen wir unsere zweite Säule konsolidieren und sichern.
Das ist der Grund, weshalb die Minderheit II Ihnen empfiehlt, in Verantwortlichkeit dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.
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