Aeschi Thomas · Nationalrat · 2024-03-14
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-14
Wortprotokoll
Mit ihrer Motion 22.4401 möchte Frau alt Nationalrätin Yvette Estermann den Bundesrat beauftragen, das ZGB so zu erweitern, dass die Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung (FU) nur noch dann ausgeführt werden darf, wenn diese Massnahme durch zwei unabhängige Ärzte angeordnet wird. Die neue Regelung gemäss ZGB vom 1.[NB]Januar 2013 über die fürsorgerische Unterbringung zeigt nicht die erhoffte Wirkung, wonach nur noch wenige solche Massnahmen eingeleitet werden. Das Gegenteil ist der Fall.
In einem Artikel in der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 21.[NB]November 2022 wird dargelegt, dass die Anzahl der fürsorgerischen Unterbringungen - früher wurden sie "fürsorgerischer Freiheitsentzug" genannt - drastisch zugenommen hat und dass die diesbezügliche Zahl viel zu hoch ist: 2018 waren es 13[NB]788 FU, 2020 waren es bereits 15[NB]982 FU. Diese richten sich im Wesentlichen gegen eines der wichtigsten Grundrechte unseres Landes, nämlich das Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit, das durch Artikel 10 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft garantiert ist.
Grundsätzlich ist seit 2013 die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde für die Anordnung oder Aufhebung einer FU zuständig. Eine FU kann aber auch von jedem Arzt angeordnet werden, was, wie die Analyse im erwähnten Artikel zeigt, fast immer der Fall war. Da sich Notfallärzte in solchen Krisensituationen vielfach nicht auskennen, sprechen sie sich oft viel zu leichtfertig für eine FU aus, obwohl eine solche nur als Ultima Ratio angeordnet werden darf.
Um diese leichtfertigen Entscheidungen zu verhindern, ist es aus Sicht der Motionärin dringend notwendig, dass jede FU-Anordnung von einer zweiten Fachperson begutachtet wird und nur dann zur Ausführung kommen darf, wenn beide Ärzte zum gleichen Schluss kommen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie die Motion Estermann unterstützen.