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Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · 2003-05-06

Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion · 2003-05-06

Wortprotokoll

Obwohl natürlich die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen bei der Behandlung des BVG berücksichtigt wurden - die grösste Schwelle bleibt immer noch die Festlegung der Eintrittsschwelle. Ich glaube, über diese Schwelle stolpern alle, es stolpert sowohl der Ständerat als auch die Mehrheit der Kommission darüber.

Der Ständerat und die Minderheit II (Triponez) folgen den Ausführungen und Ergebnissen von zwei Studien, die bis jetzt noch nicht erwähnt wurden, die der Bundesrat in Auftrag gegeben hat und die genau belegen, dass eine Senkung der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzuges an und für sich abzulehnen sind. Heute und gestern haben wir bei der Behandlung der BFT-Botschaft - bei Investitionen in die Bildung - immer wieder den volkswirtschaftlichen Nutzen als mitbestimmenden Faktor hervorgehoben. Bei der 1. Revision des BVG geht es im Grunde wiederum um den volkswirtschaftlichen Nutzen. Arbeitgebende und Arbeitnehmende werden in den nächsten Jahren damit zu rechnen haben, dass die Ausgaben für die soziale Absicherung steigen werden. Alle, aber besonders das Gewerbe, werden davon betroffen sein. Mit einer Senkung der Eintrittsschwelle leisten wir zudem der Schwarzarbeit Vorschub, wir verteuern die Administration - etwas, was wir immer wieder tun und was eigentlich vermieden werden sollte -, wir belasten die Pensionskasse; also lauter Tatsachen, die letztlich negative Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft haben werden. Trotz der Annahme - und ich bin überzeugt, dass es so ist -, dass die Meinungen bereits mehr oder weniger gemacht sind, bitte ich Sie, diesen Argumenten nochmals Rechnung zu tragen, Beachtung zu schenken und den Nutzen mit den negativen Konsequenzen zu vergleichen. Es kommt dazu, dass der Zusatznutzen für Personen mit tiefem Einkommen sehr gering ist, indem bei ihren späteren BVG-Renten die Ansprüche auf Ergänzungsleistungen reduziert oder womöglich sogar wegfallen werden.

Ich bitte Sie also, der Minderheit II (Triponez) zu folgen.

Bei dieser Differenzbereinigung muss man im Grunde sämtliche Differenzen gemeinsam ansehen, also auch die Altersgutschriften. Man muss sie zusammen beleuchten, denn sie stehen in einem logischen, in einem engen Zusammenhang; Herr Triponez hat das bereits angetönt. Deshalb möchte ich hier schon auf die Altersgutschriften zu sprechen kommen, die in Artikel 16 festgehalten sind. Diese werden in Prozenten des koordinierten Lohnes berechnet. Aber die vorgeschlagenen Ansätze gehen doch in die Richtung einer verkehrten Welt, nämlich dann, wenn man das Geld am meisten braucht, soll man darauf verzichten.

Wir wollen auf keinen Fall mit einer zu starken Erhöhung der Altersgutschriften eine Überkompensation erreichen. Betrachten wir doch einmal die Ausgangslage, wie sie sich heute präsentiert: Der Umwandlungssatz wurde nicht auf 6,65 Prozent gesenkt, sondern die beiden Kammern haben beschlossen, ihn auf 6,8 Prozent zu senken. Das verändert doch alles. Das Endaltersguthaben - ich finde das ein schreckliches Wort! - muss nicht mehr auf 540 Prozent des koordinierten Jahreslohnes festgelegt werden, sondern nur noch auf 525 Prozent. Damit können die Leistungsausfälle genügend abgedeckt werden. Wenn man diese Dinge in den Artikeln 2, 7, 8 und 16 zusammen beleuchtet, dann erscheint das Ganze sehr logisch.

Ich bitte Sie nochmals, der Minderheit II zu folgen.