de Courten Thomas · Nationalrat · 2024-03-14
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-14
Wortprotokoll
Ich deklariere ebenfalls meine Interessenbindung: Ich bin Präsident von Intergenerika, der Vereinigung der schweizerischen Generika- und Biosimilars-Hersteller in der Schweiz. Wir sorgen für die Förderung und Akzeptanz von günstigeren Medikamenten in der Schweiz und leisten so unseren Beitrag zur Senkung der Gesundheitskosten.
Ich lehne die Motion Dobler aber nicht aus dieser Position ab, sondern aus folgenden Überlegungen: Der gültige gesetzliche Rahmen, festgelegt im KVG und in dessen Verordnungen, nämlich der KVV und der KLV, regelt, unter welchen Bedingungen Leistungen der OKP abgerechnet werden dürfen. Dieser Rahmen garantiert eine sichere Versorgung. Einer der Grundsteine dafür ist das sogenannte Territorialitätsprinzip. Das heisst, es werden grundsätzlich nur jene Leistungen durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen, die auch in der Schweiz erbracht werden. Ausnahmen sehen die gesetzlichen Bestimmungen vor für Notfälle, für Leistungen, die nicht in der Schweiz erbracht werden können, für gewisse Entbindungen, für Grenzgänger und für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf gemeinsamen Antrag von Grenzkantonen und Versicherern.
Das Territorialitätsprinzip sichert den Patientenschutz, sorgt für eine qualitativ einwandfreie und wirksame Marktüberwachung, senkt das Risiko von Fälschungen, schafft Rechtssicherheit und stärkt den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz. Die Aufhebung des Territorialitätsprinzips würde der Patientensicherheit schaden und den Standort Schweiz schwächen, die Autorität der Heilmittelbehörde Swissmedic unterlaufen und die Grundpfeiler des Gesundheitswesens infrage stellen. Sie hätte negative Auswirkungen auf die Versorgung des Landes. Importeure würden noch weniger Anreize haben, ihre Medikamente bei Swissmedic zu registrieren, damit sie in der Schweiz auf den Markt gebracht werden können. Dies würde zu einer Verschärfung der bereits angespannten Versorgungslage in unserem Land führen. Es hätte negative Auswirkungen auf die Patientensicherheit. [PAGE 585]
Einkäufe im Ausland werden nicht in einem Medikationsplan erfasst, schon gar nicht in einem elektronischen Patientendossier, und niemand hätte mehr den Überblick über die tatsächliche Medikation der Patienten. Das Risiko für unerwünschte Wechselwirkungen, Patientengefährdung und Folgekosten ist nicht abschätzbar. Jede Medikamentencharge, die in der Schweiz angeboten wird, muss vom jeweiligen Anbieter bei der Swissmedic freigegeben werden.
Der Vorstoss ist auch ein Aufruf zum Einkaufstourismus. Die Motion widerspricht der kürzlich in die Vernehmlassung gegebenen Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag in Umsetzung der Motion 19.3975. Diese will eigentlich den Einkaufstourismus im Ausland reduzieren.
Es gibt bessere Lösungen: die Möglichkeit der bisherigen kontrollierten Bezüge aus dem Ausland, der Importe im Einzelfall und der vereinfachten Registrierung von patentfreien Medikamenten. Weitere Vereinfachungen müssen geprüft werden. Nur so können die Patienten- und die Versorgungssicherheit sowie ein fairer Wettbewerb in der Schweiz gewährleistet werden.