Lexipedia

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2003-05-06

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-05-06

Wortprotokoll

Ich stelle Ihnen diese Anträge zu Artikel 4 - das ist etwas ausserordentlich - namens der Kommission. Es ist ja so, dass es eine komplexe Vorlage ist. Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden - die Fahne war bereits im Druck -, dass nach der Verabschiedung der Vorlage noch Probleme aufgetaucht sind. Die Kommission hat an der letzten Sitzung beschlossen, Ihnen zu beantragen, diese beiden Änderungen noch aufzunehmen. Worum geht es?

Zu Absatz 3: Die Grundsätze der Planmässigkeit und Kollektivität, die hier speziell erwähnt sind, werden dadurch doppelt erwähnt. Damals wurde diese neue Bestimmung in Absatz 3 von unserem Rat ein erstes Mal aufgenommen. Es waren keine Grundsätze über die berufliche Vorsorge festgelegt. Bei Artikel 1 hat dann der Ständerat diese Grundsätze der Angemessenheit, der Kollektivität, der Gleichbehandlung, der Planmässigkeit sowie des Versicherungsprinzips aufgenommen. Damit ist es eigentlich nicht mehr nötig, diese Erwähnung in Absatz 3, und dann noch auf unvollständige Art und Weise, zu wiederholen.

Wir beantragen Ihnen also, bei Absatz 3 diesen Teil des Satzes ersatzlos zu streichen.

Zu Absatz 4: Hier geht es um die Zweckgebundenheit der Vorsorgemittel bei der freiwilligen Versicherung. Es ist ja so, dass die Selbstständigerwerbenden jederzeit aus ihrer Vorsorgeeinrichtung austreten und die bedingungslose Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung verlangen können. Das wird aufgrund eines Entscheides des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes so gehandhabt. In einem solchen Fall wird die Kapitalauszahlung oft dem Konsum zugeführt, einem Konsum, der mit der Vorsorge, also mit dem Grundsatz der beruflichen Vorsorge, nichts zu tun hat. Das sind offensichtliche Missbräuche. Das mag für diejenigen, die nur darauf aus sind, solche Lücken zu nutzen, interessant sein. Aber es geht nicht an, dass der Gesetzgeber solchen Missbräuchen Vorschub leistet. Solche Alibiaustritte mit Barauszahlungen werden allein aus Gründen der Steuereinsparung gemacht. Das geht nicht an. Eine dauernde und ausschliessliche Zweckgebundenheit der in der Vorsorgeeinrichtung geleisteten Mittel ist bei einem Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung nicht mehr gegeben.

Damit solche Transaktionen vermieden werden können, beantragt Ihnen die Kommission die Aufnahme dieses neuen Absatzes 4.

Es geht allerdings auch nicht darum, es den Selbstständigerwerbenden zu verunmöglichen, Wohneigentumseinlagen oder betriebsbezogene werterhaltende Investitionen zu tätigen. Das möchte ich hier deutlich sagen; ich bin ja auch ein Selbstständigerwerbender, nicht wahr? Ich glaube, im Sinne der Vorsorge können solche Massnahmen auch mit diesem neuen Artikel getroffen werden. Aber es geht wirklich darum, Missbräuche, die hier offensichtlich stattfinden, zu verhindern.

Wir bitten Sie, diesen Anträgen zu den Absätzen 3 und 4 zuzustimmen.