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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-04-15

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-04-15

Wortprotokoll

Sie haben gesehen, dass der Bundesrat diese Motion ablehnt, und zwar deshalb, weil die öffentlich-rechtliche Grundlage fehlt, um den Bundesplatz zu kaufen. Aus Sicht des Bundesrates ist die Massnahme nicht geeignet, um das gewünschte Ziel zu erreichen.

Der Bundesplatz ist Teil des Gemeindestrassennetzes. Entsprechend ist er im Eigentum der Standortgemeinde, also im Eigentum der Stadt Bern. Der Bundesplatz gehört zum öffentlichen Grund der Stadt Bern wie die Bundesgasse, die zwischen dem Bundeshaus und dem Bundesplatz verläuft. Gemäss dem Berner Polizeigesetz sind die Gemeinden für die sicherheitspolizeilichen Aufgaben zuständig. Dazu gehören Bewilligungen für Kundgebungen und andere Veranstaltungen auf öffentlichem Grund.

Das städtische Reglement lässt Kundgebungen unter ganz bestimmten Umständen auch während der Sessionen zu. Diese dürfen den Parlamentsbetrieb nicht stören. Der ungehinderte Zugang zum Bundeshaus muss jederzeit gewährleistet sein. Es dürfen nicht mehrere Kundgebungen gleichzeitig stattfinden, sie dürfen nicht länger als zwei Stunden[NB]dauern,[NB]und[NB]es[NB]dürfen nicht mehr als fünfzig Personen teilnehmen. [PAGE 634]

Sowohl auf Bundesstufe als auch auf kantonaler Ebene fehlen die rechtlichen Grundlagen dafür, dass der Bund den Bundesplatz erwerben könnte. Diese müssten zuerst in Koordination mit den zuständigen städtischen und kantonalen Stellen geschaffen werden. Sie können davon ausgehen, dass sowohl Stadt wie auch Kanton Bern kein Interesse daran haben, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um den Bundesplatz zu verkaufen.

Ich bitte Sie, auch zu berücksichtigen, dass in der Zwischenzeit, und zwar am 26.[NB]Februar 2024, die Motion 24.3041, "Aufbau einer Struktur für die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, der Stadt und dem Kanton Bern für die Nutzung des öffentlichen Raums rund um das Bundeshaus", eingegangen ist. Diese beauftragt den Bundesrat, in Absprache mit der Verwaltungsdelegation, die ja zuständig ist, Verhandlungen mit der Stadt Bern und dem Kanton Bern aufzunehmen, um eine Struktur für eine tripartite Zusammenarbeit - Parlament/Bundesrat, Stadt Bern, Kanton Bern - aufzubauen, mit der die Nutzung des öffentlichen Raums rund um das Bundeshaus einvernehmlich geregelt werden kann. Der Bundesrat sieht in dem tripartiten Gespräch zwischen den verschiedenen Staatsgewalten den richtigen Weg, deshalb beantragt er die Ablehnung der vorliegenden Motion.

Ich muss auch sagen, dass die parlamentarische Initiative Imark 23.436, "Politisch ausgewogene Regelung zur Benutzung des Bundesplatzes", nach der Eingabe der Motion, die ich genannt habe, zurückgezogen wurde.